Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Schlagwort: Gleichstellung

Teuerungsausgleichs für Kita’s mit Betreuungsbeiträgen

Grosser Rat 20. September 2023: Annahme 83 JA zu 11 Nein Stimmen des Ratschlags Ratschlag Änderung des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz, TBG); Gewährung eines Teuerungsausgleichs auf den Lohnkosten von Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen und Nachtragskredit zum «Ratschlag Änderung des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern Tagesbetreuungsgesetz, TBG)»

Es ist durchaus verständlich, sich bei der Vorlage Gedanken darüber zu machen, warum der Kanton privaten Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen einen Teuerungsausgleich gewähren sollte, während andere lokale KMU‘s keine Unterstützung erhalten und mit steigenden Personalkosten allein klarkommen müssen.

Doch Kindertagesstätten unterscheiden sich in ihrer Natur erheblich von anderen Betrieben. Die staatliche Modellkostenrechnung schränkt ihre Flexibilität stark ein, insbesondere in Bezug auf die Lohnpolitik.

Dies führt zu einer wirtschaftlichen Schein-Freiheit.

Wir sind uns bewusst, dass der automatische Teuerungsausgleich und die geplante Überprüfung der Modellkosten alle vier Jahre, auch Anpassungen der Elternbeiträge und der kantonalen Beiträge alle vier Jahre bedeuten kann. Dennoch unterstützt die GLP-Fraktion die Gesetzesänderung samt des Nachtragskredits.

Die Gewährung des Teuerungsausgleichs steht in direktem Zusammenhang mit einer angemessenen Bezahlung für Kita-Mitarbeitende, die in einer Tieflohnbranche arbeiten, die mehrheitlich durch Frauen besetzt ist. Ein angemessenes Salär ist nicht nur ein Schritt zur Gleichstellung, sondern auch zur Anerkennung der wertvollen Arbeit. Ein fairer Lohn ist ausserdem ein Mittel, um die Berufsattraktivität in der Branche zu steigern, die Qualität der Kinderbetreuung zu sichern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Da die Anpassung nur für Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen gelten, nutze ich aber die Gelegenheit, um auf ein anderes Problem hinzuweisen. Es betrifft Kindertagesstätten ohne Betreuungsbeiträge, die seit der Einführung der neuen Verordnung zum Tagesbetreuungsgesetz im Januar 2021 nicht mehr in das staatlich verordnete Muster passen, jedoch die Kriterien für eine Bewilligung erfüllen samt den pädagogischen Ansprüchen.

Eltern also, deren Kinder oft kleinere familiäre Kitas mit individuellen pädagogischen Konzepten besuchen, erhalten keine kantonale Unterstützung mehr und die Kitas entsprechend auch keinen Teuerungsausgleich. Die zahlreichen staatlich aufgestellten Regeln zur Organisation von privaten Kindertagesstätten und deren Anforderungen erscheinen übermässig regulierend und behindern den natürlichen Wettbewerb.

Das finde ich insofern störend, als dass Einrichtungen von den Eltern aufgrund ihrer Qualität und pädagogischen Philosophie ausgewählt werden, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Dieses Kriterium ist denn auch in der Kantonsverfassung verankert. Es ist mir unklar, warum beispielsweise eine Kita, die nicht während mindestens 12 Stunden am Tag geöffnet hat, nicht den Bedürfnissen der Kinder entsprechen soll.

Die Innovation und hochwertige pädagogische Betreuung, die zum Beispiel von kleineren familiären Einrichtungen geboten werden, leisten einen wertvollen Beitrag zur Vielfalt in der Kinderbetreuung von Basel-Stadt. Die Situation für diese Betreuungseinrichtungen, von denen einige Pionierarbeit in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet haben, ist äusserst schwierig. Es besteht die Gefahr, dass sie nacheinander schliessen könnten.

Innovation in der Kinderbetreuung trägt jedoch dazu bei, die Bildung und Entwicklung der Kinder zu verbessern, die Vielfalt im Betreuungssystem zu fördern, die Wahlfreiheit der Eltern zu gewährleisten, wirtschaftliche Vorteile zu schaffen und die Qualität der Betreuung insgesamt zu erhöhen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, sorgfältig abzuwägen, ob umfassende Regulierungen wertvolle pädagogische Einrichtungen gefährden. Die Grünliberalen sind der Meinung, wir sollten uns mit dieser Frage auseinandersetzen und wollen hiermit einen Denkanstoss dazu geben.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.0857
Ratschlag Änderung Tagesbetreuungsgesetz und Nachtragkredit: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112605

Bildquelle: BZ für die Region Basel

Männerbüro Region Basel

Grosser Rat 15. Februar 2023: Votum zum BKK Bericht zum Ausgabebericht betreffend Finanzhilfe an den Verein Männerbüro Region Basel für die Jahre 2023-2026

Eine gleichgestellte Gesellschaft sollte unser aller Ziel sein. Um dies zu erreichen, ist es sinnvoll, wenn alle Gruppen daran mitwirken und hilfesuchende Personen beigestanden wird.

Das Männerbüro bietet qualifizierte Unterstützung für Männer, wenn sie selbst nicht mehr weiterwissen. Das können Schwierigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen sein. Die Themen sind vielfältig von Sozialberatungen über Vaterschaft, Sorgerecht, Scheidung/Trennung bis zur häuslichen Gewalt, die Männer ausüben oder davon betroffen sind. Auch der Wandel von Geschlechter-Bildern und -Rollen ist ein Fokusthema, bei dem Männer aktiv unterstützt, beraten oder ihnen geeignete spezifische Anlaufstellen empfohlen werden.

Das Männerbüro leistet einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Männern zu verbessern, ihre Rechte und Interessen zu schützen und helfend zur Seite zu stehen. Mit den vorgeschlagenen Ausgaben der Regierung wird die Wichtigkeit und den Bedarf dieser Institution für den Kanton Basel-Stadt betont.

Der Vorstand des Männerbüros hat die differenzierte Beurteilung der Bildungs- und Kulturkommission verdankt. Mehr noch, er hat sich entschieden die andiskutierten Punkte prompt umzusetzen und hat die Kommission transparent darüber informiert. Im Zuge des Professionalisierungsprozesses soll die Geschäftsstelle und der Vorstand neu aufgestellt und ausgerichtet werden. Während der ganzen Zeit geht der Betrieb nahtlos weiter.

Das Männerbüro hat bedeutende Entscheidungen getroffen, um seine Zukunft zu professionalisieren und effektiver zu gestalten. Ziel ist es, ein regionales Männerbüro als Beratungs- und Anlaufstelle für Männer zu schaffen, dass eine breite Zielgruppe fachkompetente bedient und dienstleistungsorientiert und modern arbeitet.

Der Verein befindet sich derzeit in einer Stabilisierungsphase. Mit einer allfälligen Erneuerung des Staatsbeitrags in vier Jahren muss der Verein dann klarer aufzeigen können, wie er sich positionieren konnte.

Durch die Restrukturierung  und die neue Leistungsvereinbarung mit dem Kanton, kann das Männerbüro aber die umsichtigen und zielorientierten Vorgaben seines Auftrags leben und sorgt für eine garantierte Konstanz bei seinen Klienten. Dank der engeren Verknüpfung mit dem Kanton, erhält dieser nicht nur besseren Einblick und gewisse Kontrolle über den Staatsergänzenden Service Public, sondern stellt auch indirekt seine Qualität sicher.

Der Staatsbeitrag ist sinnvoll angelegt und dazu geeignet, ein Gleichgewicht in der Gleichstellungpolitik im Kanton Basel-Stadt herbeizuführen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Ausgabebericht der Regierung und Bericht der BKK:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112051

Bildquelle: Männerbüro Region Basel

Ja zur Individualbesteuerung

Der 8. März ist der internationale Tag der Frau. Wir feiern ihn auf besondere Art und Weise und schenken uns die Steuergerechtigkeits-Initiative.

Damit gehen wir einen weiteren Schritt vorwärts auf unser Ziel zu:
100% Gleichstellung der Geschlechter.

Das erreichen wir mit einer Besteuerung unabhängig vom Zivilstand mit der Volksinitiative zur Individual-Besteuerung. Heute am Weltfrauentag und im Jubiläumsjahr des Frauenstimmrechts ist der Startschuss für diesen wichtigen Paradigmenwechsel. Ich freue mich Mitglied des breit abgestützten Unterstützungskomitee zu sein. Gemeinsam mit Persönlichkeiten wie Alt Bundesrätin Ruth Metzler setzen wir uns für eine faire, moderne und gleichberechtigte Besteuerung von Frau und Mann ein.

Die Rollenaufteilung im Familienleben hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt – nicht aber das Schweizer Steuersystem. Die gemeinsame Veranlagung der Ehepaare führt zu einer deutlich höheren Steuerbelastung. Für Zweitverdiener*innen ist dies ein Hindernis für das berufliche Engagement und ein entscheidender Faktor im Kampf um die Gleichstellung von Frau und Mann. 

Es ist nun Zeit für einen Systemwechsel. Die Individualbesteuerung führt zu einer erhöhten Arbeitsmarktpartizipation von gut ausgebildeten Frauen, bekämpft damit gleichzeitig den Fachkräftemangel und kurbelt unsere Wirtschaft an.

Nun heisst es: Unterschriften sammeln, sammeln, sammeln – 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts sind wir immer noch unterwegs und noch nicht am Ziel. Umso mehr wollen wir jetzt einen grossen Schritt vorwärts kommen und die Chancengerechtigkeit für Frau und Mann in der Schweiz festigen. Ich freue mich über viele Unterstützer*innen!

Lohngleichheit

Der Grünliberalen Fraktion ist aus direkten Erfahrungen sehr bewusst, wie schwierig die Situation für Klein- und Mittlere Unternehmen während dieser Pandemie ist. Darum sind wir auch bereit, Massnahmen und notwendige Mittel zur Unterstützung der Unternehmen zu sprechen.

Hingegen halten wir am Grundsatz der 100% Gleichstellung der Geschlechter fest. Dazu gehört selbstverständlich auch die Lohngleichheit von Frau und Mann und somit die Erfüllung des Verfassungsauftrags «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit».

Gerade in der Krise sollen nicht diejenigen zu kurz kommen, die bereits weniger haben. 

Die Lohngleichstellungsanalyse ist ein Mittel, damit das verfassungsmässige Recht auf Gleichbehandlung der Geschlechter garantiert wird. Es ist für die Mehrheit der Grünliberalen Fraktion darum nicht angemessen, coronabedingt, ausgerechnet in der Krise die Gleichstellung und in diesem Fall damit verbunden – die Kontrolle zur Einhaltung der Lohngleichheit von Frauen und Männern – im Beschaffungswesen zu sistieren. Die Grünliberalen lehnen die Motion darum ab.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale
Wahlkreis Riehen

Votum Sandra Bothe, Grosser Rat, 10.02.21. Zur Motion „Sistierung der Lohngleichheitkontrolle

50 Jahre Frauenstimmrecht

„Kurz und bündig, werdet mündig“ 

So stand es auf den Bannern der Demonstration der Frauen-Befreiungsbewegung (FBB), der Basler und der Zürcher Stimmrechtsfrauen am 1. Februar 1969 (Bildnachweis: Sozarch_F_Fd-0003-14)

Mutigen und engagierten Schweizer Frauen und ihrem jahrzehntelangen energischen Kampf ist es zu verdanken, dass das Anliegen der politischen Gleichbehandlung von Frauen und Männer immer wieder auf die Tagesordnung in Bundes Bern gebracht wurde. Unermüdlich und trotz der Rückschläge mobilisierten Frauen und Sympathisanten alle Kräfte, um die Mehrheit der Bevölkerung und der Stände zu überzeugen.

Nach einem langen und steinigen Weg wurde 1971 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen eingeführt und sicherte damit die Grundrechte für alle Frauen und Männer in der demokratischen Schweiz.

Die Bürgergemeinde Riehen spielt im Verlauf der Geschichte um die Frauenrechte eine besondere Rolle. Riehen ist für die Frauenbewegung ein spezielles Pflaster. Bereits 1958 wählte die Gemeinde mit Gertrud Späth eine Frau in den Bürgerrat (Exekutive der Bürgergemeinde) und sorgte damit für eine landesweite Sensation. Späth war die erste Frau in der Schweiz, die in einer politischen Behörde tätig war. Eine Pionierleistung und Inspiration, worauf ich als Bürgerin von Riehen auch heute noch stolz bin.

Mit diesem damals fast undenkbaren Akt übernahm die Gemeinde Riehen eine Vorreiterrolle. In der Folge sagten dann 1966 auch die Basler Männer Ja zum kantonalen Frauenstimm- und Wahlrecht.

Dass heute sowohl Frauen als auch Männer stimmberechtigt sind, ist eine zentrale Errungenschaft der Gleichstellung. 

Das Ende der männlichen Exklusivität in der Schweizer Politik war der Wendepunkt in der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist unabdingbar für die Chancengleichheit der Geschlechter in unserer Gesellschaft.

Nach der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrecht 1971 dauerte es nochmals 10 Jahre – bis 1981 – die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert wurde. Erst von da an gilt: Mann und Frau sind gleichberechtigt.

Auf rechtlicher Ebene wurde in den 50 Jahren viel erreicht, manche Forderungen von damals sind aber auch heute noch aktuell. Sei dies im Bereich der Lohngleichheit, der damit verbundenen überproportionalen Altersarmut bei Frauen oder der ausgeglichenen Aufteilung von Betreuungsarbeit und beruflicher Arbeitszeit zwischen Frauen und Männern sowie der unbezahlten Carearbeit.

Die tatsächliche Gleichstellung – ungeachtet des Geschlechts – ist weder schweizweit noch im Kanton Basel-Stadt erreicht. Dies ist aber nötig, damit alle gleich behandelt werden und gleichgestellt leben können. Es braucht weiterhin mutige und engagierte Frauen und Männer, die sich für gleiche Rechte für alle Menschen einsetzen

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Gendergerechter Parlamentsbetrieb

Die Rahmenbedingungen für das Halten von Voten im Kantonsparlament stehen fest. Alle Ratsmitglieder – unabhängig von ihrem Geschlecht – haben das selbe Recht auf Redezeit zur Verfügung. Ich denke, wir sind uns einig, die Gleichberechtigung ist hier gegeben.

Die Frage nach der Chancengleichheit ist etwas schwieriger zu beantworten. Nicht alle mit dem selben Recht – haben auch die selbe Chance!

Wer physisch, psychologisch, aufgrund der Sozialisierung oder anderen Gegebenheiten das gleiche Recht nicht gleichermassen nutzen kann, hat nicht die gleiche Chance.

Wollen wir Gleichstellung, dann müssen jene, die ihre Chance nicht gleichermassen nutzen können, darin unterstützt werden, dies zu tun.

Das per Anzug geforderte Voten-Monitoring würde dann als Grundlage für die Entwicklung von Massnahmen hilfreich sein, wenn die Messung nicht nur aufgrund von Geschlechtern erfolgte, sondern aufgrund einzelner Ratsmitglieder.

Weil nur dann könnten Massnahmen zur Gleichstellung entwickelt werden, die auch wirklich all jenen dienen, die aus irgendwelchen Gründen – sich nicht zu Wort melden. 

Darunter sind nicht nur Frauen, sondern auch einige Männer.

Wir sind der Ansicht, dass mit der vorliegenden Form des Anzugs das Ziel einen effizienten und gendergerechter Parlamentsbetrieb nicht erreicht wird und überweisen den Anzug nicht.

Aber gerne nehme ich die Worte meiner Vorredner und Rednerinnen auf und ermutige alle Frauen und Männer, die im Parlament wenig sprechen, das Wort im Rat zu ergreifen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Votum Sandra Bothe, Grosser Rat, 14.01.21. Zum Anzug „Gendergerechter Redeanteil“ und zur Frage der Gleichberechtigung und Chancengleichheit im Kantonsparlament.

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