Der Regierungsrat von Basel-Stadt nimmt in seinem Ratschlag betreffend Ausbau und Weiterentwicklung der Tagesstrukturen auf Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) und Sekundarstufe I vom 27. Januar 2021 Stellung zum neuen Ausbaugrundsatz.

Er geht unter anderem davon aus, dass Schülerinnen und Schüler, die heute noch in Kindertagesstätten betreut werden mit der Umsetzung des neuen Tagesbetreuungsgesetz in die Tagesstrukturen wechseln werden. Durch die freiwerdenden Kapazitäten in den Kindertagesstätten, werden Plätze für Kinder im Vorschulalter frei.

Deshalb sollen nicht nur die Schulstandorte weiter mit Tagesstruktur-Plätzen ausgebaut werden, sondern neu sollen auch für gewisse Kindergärten eigene integrierte Tagesstrukturen geplant und umgesetzt werden.

Die Bildungs- und Kulturkommission folgte dem Ratschlag und beantragt mit Beschluss vom 27. August 2021 dem Ausbau und der Weiterentwicklung zuzustimmen. Der Grosse Rat hat dafür im Herbst 2021 74.1 Millionen Franken gesprochen.

Ratschlag der Regierung: https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100393/000000393535.pdf

Bericht der BKK: https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395213.pdf

Die Verordnung über die Tagesstrukturen umfasst auf der Primarstufe neben der Mittags- und Nachmittagsbetreuung auch die Frühbetreuung.

Aber lange nicht alle Schulen haben ein solches Angebot parat. Hier setzt der Vorstoss von Claudio Miozzari an, der im Grosse Rat im Oktober 22 überwiesen wurde.


Grosser Rat 19. Oktober 2022: Notiz zum Anzug von Claudio Miozzari (SP) betreffend Garantie auf Frühbetreuung

Die kantonalen Richtlinien führen aus, dass für die Durchführung der Frühbetreuung bei den schuleigenen und schulexternen Tagesstrukturen die Anzahl der Anmeldungen massgebend ist. Pro Tag sollen mindestens 8 Schülerinnen und Schüler angemeldet sein.

Da aber grundsätzlich die Tagesbetreuung der Kinder gewährleistet sein muss, wenn Eltern arbeiten, bin ich der Meinung, dass ein Angebot der Frühbetreuung in der Tagesstruktur – unabhängig von einer Mindestbelegung – an den Schulstandorten garantiert sein müsste. Dies auch im Hinblick darauf, dass Kita’s – die bereits ab 7 Uhr morgens Kinder betreuen – sich strategisch je länger je mehr zu Tagesstätten für Kinder im Vorschulbereich entwickeln sollen.

Ohne Anpassungen am Angebot der Tagesstrukturen, entsteht in der Konsequenz eine Diskrepanz zwischen dem Anspruch auf familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit und der Tatsache, dass die Frühbetreuung in den Tagesstrukturen nur bei einer genügenden Anzahl von Anmeldungen angeboten wird.

Der Kanton Basel-Stadt investiert einen grossen Betrag in den Ausbau der Tagesstrukturen. Wenn es dennoch eine Glücksache bleibt, ob Schulen für Kinder ein bedürfnisgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung stellen, ist das nicht im Sinne des Erfinders.Die Betreuungslücke an manchen Schulen trifft Erziehungsberechtigte, die weniger gute Arbeitsbedingungen haben, beispielsweise Schicht arbeiten oder beruflich bedingt nicht flexibel sind. Diese Eltern sind zwingend auf das Angebot der Frühbetreuung angewiesen – eines, das nicht nur auf dem Papier stattfindet. Denn man kann auf keinem Fall davon ausgehen, dass alle Eltern die Chance haben, im nahen Umfeld private verlässliche Lösungen für ihre Problemstellung zu finden. Trotzdem müssen sie ihren Arbeitnehmerpflichten nachkommen, Ansonsten laufen sie Gefahr, ihren Job gar zu verlieren.

Aus meiner Sicht sollen kantonale Lösungen gesucht werden, die an den Standorten möglichst in der gleichen Form umsetzbar sind und den kantonalen pädagogischen Konzepten entsprechen.

Folglich ist es aufgrund der sich verändernden Umstände angezeigt, die Rahmenbedingungen zu prüfen, in welcher Form eine Frühbetreuung zukünftig in den Tagesstrukturen angeboten werden kann, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in jeden Fall gewährleistet ist.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen