Grosser Rat 11. Januar 2023: Bericht BKK zum Ratschlag zur Teilrevision Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz) sowie Bericht zu einer Motion und einem Anzug sowie Mitbericht der GPK

Was lange währt wird endlich gut! Für die Museums-Stadt Basel ist heute ein freudiger Tag. Das teilrevidierte Museumsgesetz ist reif für die Beratung im Parlament und wird von allen politischen Lagern mitgetragen. Wichtige Fragen sind geklärt. Dies aufgrund des zusätzlichen Efforts aller Akteure, insbesondere auch der eigens dafür gebildeten Arbeitsgruppe, deren Arbeit die GLP ausdrücklich honoriert und verdankt.Im speziellen wurden die Fragen der Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortungen erneut diskutiert, gespiegelt – und – die entscheidenden Knackpunkte geklärt.
So auch die Knacknuss bezüglich der Autonomie der Museen respektive der Frage, ob sie ausgegliedert werden sollen, was wir heute basierend auf dem erarbeiteten Kompromiss «beneinen» können.

Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Gesetzesvorschlag der Komplexität des Geschäfts Rechnung trägt, gut durchdacht ist und damit eine tragfähige fundierte gesetzliche Lösung vorliegt. Es ist mir aber bewusst, dass die Verordnung zum Gesetz noch nicht ausgearbeitet ist und sie für die gesetzliche Umsetzung der Bestimmungen essenziell ist. Empfehlenswert ist deshalb weiterhin den Einbezug aller Player bei der Konsultation zur Verordnung.

Die Richtung hinsichtlich der gesetzlichen Neuerungen wird aber durch gemeinsame Nenner vorgegeben.
Dies in Bezug auf: das Etablieren von Sammlungskonzepten in allen 5 Museen, die aktive, systematische Provenienzforschung und die Formulierung betreffend der Teilautonomie der Museen.

Die nun gewählte Linie insbesondere betreffend die Rechtsform und die Organisation verpflichtet sowohl das Präsidialdepartement als auch die Museumsdirektorien zu einer konstruktiven – und mit Blick auf die Zukunft – zu einer verbesserten Zusammenarbeit. Der erarbeitete Lösungsvorschlag wird von allen Seiten gestützt. Wenn man bedenkt, dass die letzten Jahre von negativen Schlagzeilen geprägt waren, ist der vorliegende austarierte Vorschlag, die Chance mit zukünftigen Spannungsfeldern in der Museumspolitik umzugehen. Die Ausgestaltung der Autonomie und die damit verbundene Entscheidungsfreiheit in Bezug auf organisatorische, finanzielle und personelle Angelegenheiten berücksichtigt den Wunsch der Museumsdirektorien und ebenso der Museumskommissionen, deren Rolle zugleich gefestigt wird. Dem Ruf nach einem krisenresistenten Museumsgesetz wird Rechnung getragen und die Teilautonomie der Museen und der Handlungsspielraum durch den Vierjahres-Globalkredit gestärkt. Mit dem Leistungsauftrag wiederum wird mehr Flexibilität und eine bessere Planungssicherheit erreicht.

Entsprechend empfehle ich im Namen der Grünliberalen, die Anträge der BKK für das teilrevidierte Museumsgesetz zur Annahme. Es bleibt mir, mich bei  allen Beteiligten für die offene, lösungsorientierte Zusammenarbeit zu bedanken. Namentlich dem Präsidialdepartement und den Verantwortlichen der Museen wie auch der Geschäftsprüfungskommission für ihren fundierten Mitbericht. Nicht zuletzt deswegen kam eine Neuauslegung der Gesetzesartikel zustande, die Früchte getragen hat.

Die Grünliberalen sind happy mit der heutigen Vorlage. Alles weitere wird sich bei der Umsetzung weisen. Wir sind aber überzeugt, die Basis für ein gutes Miteinander ist geschaffen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Dokumente im Grossen Rat: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110375

Fotoquelle: basellive.ch