Grosser Rat 10. Mai 2023: Ablehnung des Antrags der Regierung über 2 Mio. Franken mit 8 Ja zu 84 Nein bei 1 Enthaltung und somit Annahme des BKK Antrags über 4 Mio. Franken betreffend der Rahmenausgabenbewilligung für aktive Provenienzforschung in den kantonalen Museen Basel-Stadt für die Jahre 2023 bis 2026/2029
Die systematische Provenienzforschung in unseren Museen voranzutreiben, ist für unseren Kanton nicht nur dringend, sondern von grosser kulturpolitischer Bedeutung. Der Kanton als Hüter von Kulturgütern und Kunstobjekten hat nachdrücklich die Verpflichtung, das Vertrauen in die Museen und ihre Sammlungen proaktiv zu stärken und gleichzeitig das Risiko von Restitutionsforderungen zu minimieren.
Es ist die Aufgabe und Verantwortung des Kantons, sicherzustellen, dass die Sammlungsbestände der kantonalen Museen frei von Objekten mit problematischem historischem Hintergrund sind, wie etwa Raubkunst oder Kulturgüter, die unrechtmässig erworben wurden. Die Museen sind gesetzlich verpflichtet, die rechtmässige Herkunft von neuen Kunstgegenständen und bestehenden Sammlungsobjekten professionell zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Die Provenienzforschung ist dementsprechend ein wesentlicher Bestandteil des Museumsauftrags, da sie nicht nur dazu beiträgt die Kenntnisse über die Sammlung zu sichern, sondern auch dazu dient, die Eigentumsverhältnisse zu klären, Imageschäden vom Kanton abzuwenden und das Risiko von hohen Gerichtskosten zu minimieren.
Der Bericht der Bildungs- und Kulturkommission hält fest, dass die Mittel aktuell für einzelne Projekte vom Bundesamt für Kultur und weiteren Drittmittelgebenden sowie die durch das Globalbudget bezahlten Arbeitskräfte für die herausfordernde und komplexe Forschungsarbeit nicht ausreichend sind.
Die Regierung stimmte der Einschätzung der BKK im Nachhinein zu, da dringliche Anträge seitens der Museen von über 500’000 Franken pro Jahr bereits vorliegen. In der Konsequenz hat die Regierung ihren Antrag über die Rahmenausgabenbewilligung von 1 Million auf 2 Millionen Franken erhöhen wollen. Man kann sich nun natürlich fragen, weshalb die schon bekannten Projekte zuerst von der Regierung nicht in ihrem Antrag berücksichtigt wurden. Denn obendrein muss die im Museumsgesetz neu verankerte Aufgabe der Provenienzforschung in ihrer aktiven systematischen Form von den Museen erst aufgebaut werden, was ebenfalls Ressourcen benötigt.
Klar ist, wenn nicht ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, könnte die Aufarbeitung und Dokumentation der Sammlungsbestände in den kantonalen Museen zu einer reinen Alibiübung führen. Deshalb soll mit der Aufstockung der Mittel für die Provenienzforschung sicherstellt werden, dass Basel-Stadt seine ethischen und moralischen Verpflichtungen erfüllt und der Kanton das Reputationsrisiko für unsere Museen minimiert. Ich habe es darum für dringend notwendig gehalten, die zweckgebundene Rahmenausgabenbewilligung zu erhöhen.
Die GLP Fraktion konnte sich hingegen in der vorgelagerten Diskussion zur Grossratsdebatte nicht auf die Höhe des Betrags der Rahmenausgaben einigen, da ein Teil der Gelder für die Provenienzforschung effektiv aus dem ordentlichen Budget der Museen finanziert wird und ebenso vom Bund und weitern Drittmittelgebenden. Deshalb war die Fraktion offen, ob sie dem Erhöhungsantrag der Regierung über 2 Mio oder dem Erhöhungsbeitrag der BKK über 4 Mio Franken folgen würde, damit der Kanton Basel-Stadt seine Verantwortung als Verwalter von Kulturgütern und Objekten wirkungsvoll und effizient wahrnehmen kann. Bei der Abstimmung dann haben sich aber die Grünliberalen mit 1 Gegenstimme für die 4 Mio ausgesprochen.
Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen
Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.1721
Rahmenausgabenbewilligung für aktive Provenienzforschung in den kantonalen Museen Basel-Stadt für die Jahre 2023 bis 2026/2029: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112180
Medienberichte:
https://www.bazonline.ch/grosser-rat-vervierfacht-betrag-fuer-provenienzforschung-139080958114