Votum Sandra Bothe, Grosser Rat, 16.12.2020. Zur 2. Überweisung der Motion „Wiedereinführung des Bettelverbots“ der SVP

Die Grünliberalen stimmen der Zweitüberweisung der Motion zu, damit der Problemlösungs-Prozess rasch vorwärts geht. Dies im Sinne der Bevölkerung und der bedürftigen Menschen.

Wir haben schon bei der Erstüberweisung gesagt, dass uns wichtig ist, dass wir ein umfassendes Paket erarbeiten – nicht einfach ein striktes Bettelverbot, das eine reine Repression darstellt.

Unser Anzug zum Berner Modell, das ein umfassendes Massnahmenpaket fordert, ist im Oktober ohne Gegenstimme überwiesen worden. 

Das ist ein starkes Zeichen, dass man flankierende und ergänzende Massnahmen seriös geprüft haben will.

Wir erwarten darum von der Regierung, dass sie die Beantwortung von unserem Anzug und die Bearbeitung der Motion zusammen denkt! Wir erwarten das Gleiche von der Beratung in der Kommission.

Unter diesen Umständen werden wir bereit sein, bei der Schlussabstimmung zur Wiedereinführung des Bettelverbots mit Ja zu stimmen.

Das bedeutet für uns, die versprochenen flankierenden Massanahmen sollen klar definiert werden. Wir sind auch der Meinung, dass ein Bettelverbot sehr wohl durch eine Verordnung – also eine Bettelordnung – ergänzt werden kann. 

Wir meinen, dies ist nicht nur umsetzbar, sondern auf Grund der rechtlichen Lage auch notwendig.

Das Bundesgericht kommt in seinem Entscheid zum Genfer Bettelverbot zum Schluss, dass Betteln ein verfassungsmässiges Recht ist. Es fällt in den Schutzbereich des Rechts auf persönliche Freiheit und ist Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 10. 

Es geht klar hervor, dass jedermann und jede Frau das Recht hat, an öffentlichen Orten andere Menschen auf die individuelle Notlage aufmerksam zu machen. „Mit Busse wird bestraft, der bettelt“ kann darum so strikt nicht umgesetzt werden.

Grundrechte können dann eingeschränkt werden, wenn dies zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. 

Eine entsprechende Bettelverordnung kann genau regeln, auf welche Art und Weise sowie örtlich und zeitlich das Betteln erlaubt ist. Aufdringliches und aggressives Betteln kann verboten sein. Stilles Betteln hingegen ist ein Menschenrecht, das man gewähren muss

Im Rahmen dieser Bettelordnung stellt das Betteln keinen Straftatbestand dar – trotz grundsätzlicher Wiedereinführung des Bettelverbots. 

Zu prüfen ist ausserdem, wie das „wilde Campieren“ im öffentlichen Raum geregelt werden kann. Das ist dringend nötig und eine Forderung der Basler Bevölkerung – im speziellen von Anwohnern um Parkanlagen.

Wir Grünliberalen bleiben bei unserer Meinung, wir brauchen jetzt Lösungen für die Basler Bevölkerung und aber auch für die von Armut betroffenen Menschen.

Auf dieser Grundlage und genannten Gründen stimmen wir der 2. Überweisung der Motion zu. Wir sind sicher, dass wir in der Kommission, alle gemeinsam, gute konstruktive Lösungen finden werden, die nicht einfach nur buchstabengetreu der Motion folgen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen