Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

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Über die Rückkehr zu bewährten Prinzipien

Über Fünf Jahre Odyssee enden in der Rückkehr zu bewährten Prinzipien

Am 26. Juni 2018, kurz vor Beginn der Sommerferien, erhielten alle Eltern der PrimarschülerInnen einen Brief von Dieter Bauer, dem damaligen Volksschulleiter. Darin wurde angekündigt, dass ab dem neuen Schuljahr Schülerinnen und Schüler bereits nach dem ersten Semester in einen Leistungszug eingeteilt würden, und eine Verbesserung mit dem Zeugnis im zweiten Semester im Juni nicht mehr möglich sei.

Es war offensichtlich, dass diese Massnahme das Lernklima im Unterricht negativ beeinflussen und die Gestaltung des Unterrichts für Lehrpersonen beeinträchtigen würde, ohne das Bildungsniveau oder die Bildungsqualität unserer Basler Schulen anzuheben. Anstatt eine autokratische Entscheidung zu treffen und einen strikt mathematischen Ansatz zu verfolgen, um die Gymnasialquote zu senken, wäre es angebracht gewesen, die Lehrpersonen in diesen wichtigen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das geschah zu keinem Zeitpunkt.

Um aber breit abgestützte bildungspolitische Massnahmen umzusetzen, war für uns klar, dass anstatt der direktoralen Schnellschüsse, zwingend ein Dialog mit den relevanten Akteuren im Bildungsbereich unerlässlich gewesen wäre. Aus diesem Grund haben Kolleginnen der GLP-Riehen und ich eine Petition ins Leben gerufen:

„Es reicht! Keine weiteren Schnellschüsse bei der Regulierung der öffentlichen Schule.“

Am Mittwoch, den 26. September 2018, übergaben die Grünliberalen die breit unterstützte Petition mit fast 600 Unterschriften an die Petitionskommission des Grossen Rats zur weiteren Behandlung.Zur Medienmitteilung: MM zur Übergabe der Petition 18

Bereits damals kritisierten wir die unüberlegten pädagogischen Konsequenzen der neuen Laufbahnverordnung. In unserer Replik in der Basler Zeitung vom 18. Juni 2018, anlässlich einem Artikel über das Quotendebakel, nahmen Katja Christ und ich Stellung, zu den neuen Regelungen für die Zuteilungsentscheidungen in der Primarschule. Schon zu dieser Zeit schlugen wir die Einführung eines Jahreszeugnisses mit einem Zwischenzeugnis im Januar vor.Die Entscheidung über das Geschäft erfolgte in der Grossratsdebatte vom 11. März 2020. Zur Behandlung des Geschäfts im Grossen Rat und den Berichten: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100391/000000391400.pdf.

Die Überlegungen der Petitionskommission nehme ich vorweg:
«Die Petitionskommission nimmt die ausführliche Beantwortung der gestellten Fragen zur Kenntnis. Sie begrüsst den begonnenen Dialog zur Gymnasialquote und wünscht sich dessen Fortsetzung. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass es sich um ein wichtiges, noch nicht vollständig ausdiskutiertes oder gelöstes Thema handelt. Da die Entscheidungskompetenz jedoch beim Erziehungsrat und nicht beim Grossen Rat liegt, erachtet sie die Möglichkeiten, die Ziele der Petition auf dem Petitionsweg zu erreichen, als ausgeschöpft.»

Heute am 1. Februar 2024 erfolgt die ersehnte Mitteilung des Erziehungsdepartements, dass die Laufbahnverordung wieder geändert werden soll:

Weniger Druck auf Primarschulkinder beim Übertritt in die Sekundarschule

«In der 6. Klasse der Primarschule soll neu das Jahreszeugnis eingeführt werden. Dieses soll über die Zuteilung auf einen der drei Leistungszüge A/E/P in der Sekundarschule entscheiden. Die Umstellung auf ein Jahreszeugnis soll den Druck auf Primarschülerinnen und -schüler reduzieren. Zur Frage einer Jahrespromotion startet das Erziehungsdepartement eine Konsultation.»

Ein befriedigender Moment für Befürworter einer dialogorientierten Bildungspolitik. Der Weg von der Kritik im Jahr 2018 bis zur positiven Entscheidung im Jahr 2024 verdeutlicht, dass hartnäckige Überzeugungen schlussendlich Früchte tragen können. Ein Aufruf ergeht an alle, den Dialog fortzusetzen, aktiv an der Gestaltung teilzunehmen und beharrlich Verbesserungen in unserem Bildungssystem voranzutreiben.

Die Anpassung der Laufbahnverordnung zu bewährten Prinzipien ist ein Pfeiler für eine motivierende und förderliche Lernumgebung für Primarschülerinnen und Schüler. Obwohl die Betonung nach wie vor auf der Leistungserhebung liegt, wird dies nun ohne den frühen belastenden Druck erreicht. Dies ermöglicht die Schaffung einer Bildungsumgebung, die auf die ganzheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler abzielt. Ich bin überzeugt, diese positive Veränderung wird sich nachhaltig auf die Lernerfahrungen der Kinder und ihre kommenden Herausforderungen auswirken.

Die Konsultation dauert bis zum 16. April 2024. Danach entscheiden der Erziehungsrat und der Regierungsrat über die nötige Verordnungsänderung. Ich bin überzeugt, er trifft eine weise Entscheidung!

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Dreifachturnhalle Hirzbrunnen

Grosser Rat 24. Januar 2024: Motion Alex Ebi und Konsorten betreffend Dreifachturnhalle und zusätzlicher Schulraum Campus Bäumlihof, Drei Linden und Hirzbrunnen, Stellungnahme des Regierungsrats. Das Parlament überweist mit 80 Ja, 10 Nein, 2 Enthaltungen den Vorstoss zum zweiten Mal.


Bereits im Allokationsbericht Raum vom 10. Dezember 2010 wurde festgehalten, dass das Sporthallenangebot für die damals geplanten 83 Schulklassen zu gering ist und vom Sportamt wurde vorgeschlagen, die beiden bestehenden Turnhallen durch eine neue Dreifachturnhalle zu ersetzen.

2021 befinden sich auf dem Campus bereits 93 Klassen mit Sportwochenlektionen  – nach Berechnung des Motionärs Ebi aktuell sogar gegen 100 Klassen. Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass bei der Belegung von Sporthallen mit täglich 11 Lektionen gerechnet wird – was einer wöchentlichen Belegung von 55 Lektionen entspricht – um den Bedarf zu ermitteln. Wenn von 55 Lektionen ausgegangen wird, dann bedeutet dies, dass die Sportlektionen auch über Mittag und jeden Abend bis 17.45 Uhr gelegt werden müssen. Ausserdem wird damit bei der Pensenlegung keinerlei Flexibilität mitgerechnet, was zu sehr ungünstigen Schülerpensen führen kann. Zudem lässt die Belegung keine Nutzung der Turnhallen am Nachmittag durch die Tagesstrukturen zu.

Um die vom Bund vorgeschriebenen drei Wochenlektionen Sport tatsächlich umsetzen zu können, braucht es eine angemessene Anzahl von Turnhallen, die den Standards entsprechen. Jetzt aber sind sie zu klein. Dadurch unterliegt der Sportunterricht für die 5. und 6. Klassen sowie für die Sekundarklassen Einschränkungen, welche die Qualität des Unterrichts beeinträchtigen. Ausserdem sind die Materialräume zu klein, so dass nicht beide Turnhallen den Vorgaben entsprechend mit Geräten ausgerüstet werden können. Auch die Garderoben entsprechen nicht den Bedürfnissen.

Mit einer neuen Dreifachturnhalle würde ebenso die Situation für den Vereins- und Wettkampfsport in der Stadt Basel deutlich verbessert. Die Sportförderung ist ein wichtiges Anliegen, das vielen Kindern und Jugendlichen entspricht.

Ich meine, dass es weder aus nachhaltiger noch finanzieller Sicht sinnvoll ist, zwei Turnhallen, welche weder den aktuellen Standards noch dem Belegungsbedarf des Campus oder dem Bedarf des Vereins- und Wettkampfsports entsprechen, zu sanieren, wenn wir ca. mit dem doppelten Budget eine standardgerechte moderne Dreifachturnhalle gebaut oder die jetzige Turnhalle erweitert werden kann. Deshalb habe ich mit Überzeugung den JA Knopf für die 2te Überweisung des Vorstosses gedrückt.

Aber – Die Einschätzung, ob eine Sanierung von Bauten, die den aktuellen Standards und dem Bedarf nicht entsprechen, nachhaltiger ist – wie das die Regierung vorschlägt – als der Neubau einer Dreifachturnhalle, die für mehrere Jahrzehnte den Ansprüchen genügen wird, sei nun den Lesenden überlassen.

Zur Stellungnahme der Regierung geht es hier: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406346.pdf

Zum Bericht der bz Basel (und Bildquelle) geht es hier: https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/forderung-nicht-zulaessig-basler-regierung-sperrt-sich-gegen-den-bau-einer-neuen-dreifach-turnhalle-ld.2571068

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Prüfungsformate für die Matura 2024

Grosser Rat 24. Januar 2024: Interpellation Sandra Bothe-Wenk betreffend den verschiedenen Prüfungsformate für die Maturaprüfungen SJ 23/24


Die Antwort der Regierung zu den verschiedenen Prüfungsformaten und dem Pilotversuch betreffend die digitale Maturitätsprüfung ist differenziert und ich anerkenne ausdrücklich die Bemühungen und den Zusatzaufwand der involvierten Schulleitungen, Lehrpersonen und des Verwaltungspersonals.

Einige Überlegungen, aber auch Bedenken, möchte ich dennoch erneut hervorheben. Die Kommunikation bezüglich dieses Pilotprojekts wurde von einigen Betroffenen als unglücklich wahrgenommen und hat deshalb zur Verunsicherung geführt. Insbesondere als besorgniserregend wurde die Einführung neuer Regelungen während des laufenden Schuljahres empfunden, anstelle einer Ankündigung im Vorfeld des neuen Schuljahres.

In Anbetracht der knappen verbleibenden Zeit bis zu den kommenden Maturprüfungen 2024, der fortgeschrittenen Projektphase und dem Stand der Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler erscheint mir aber eine weitere Infragestellung des Pilots als unangebracht, da dies die Verunsicherung nur vergrössern würde.

Allerdings möchte ich, gestützt auf mehrere Gespräche zu diesem Thema, erneut auf den zentralen Aspekt der Bedenken hinweisen. Dieser besteht in der vorhandenen Ungleichheit bezüglich der Voraussetzungen für die Schülerinnen und Schüler des gesamten Prüfungsjahrgangs. Während die Gleichbehandlung innerhalb einer Klasse für die Prüfung gewährleistet ist, ist diese kantonal nicht gleich gegeben, weil vier unterschiedliche Formate für die schriftlichen Maturitätsprüfungen vorgegeben werden. Eine zusätzliche Herausforderung besteht darin, wie die Integrität und Redlichkeit von digitalen Prüfungen angesichts der zahlreichen Möglichkeiten für unerlaubtes Spicken, die sich durch den Einsatz privater Laptops ergeben, sichergestellt werden kann. Dies betrifft zum Beispiel die Verwendung unsichtbarer Ordner oder Dokumente auf dem Desktop. Auch bleibt der pädagogische Mehrwert einer Kollaborationszeit, die eine Woche vor der Maturitätsprüfung stattfindet, unklar.  Und kritisch betrachtet wird, dass die betroffenen Klassen das Thema der schriftlichen Maturität schon eine Woche im Voraus kennen, auch wenn die einzelnen Aufgaben nicht bekannt sind.
In Anbetracht der angesprochenen Punkte ist es entscheidend, die durchgeführten Pilotversuche zeitnah zu evaluieren, Ungleichheiten zu identifizieren und künftig eine frühzeitige Kommunikation sicherzustellen.

Eine grundlegende Anmerkung ist mir noch wichtig: Bei der zunehmenden Übertragung der Verantwortung für die Definition von digitalen Standards an Schulleitungen und somit an Lehrpersonen ist es wünschenswert, dass alle Lehrkräfte vergleichbare Qualifikationen im digitalen Bereich besitzen. Dies ist entscheidend, um eine gleichmässige Entwicklung digitaler Kompetenzen zu gewährleisten und somit eine chancengleiche Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern. Insbesondere wenn in Zukunft die Maturitätsprüfungen digital durchgeführt werden sollen. Aus diesem Grund sollte für alle Lehrpersonen der verbindliche Zugang zu standardisierten Weiterbildungsprogrammen gewährleistet sein.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5623, Antwort der Regierung:
https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406401.pdf

Bildquellehttps://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/digitale-schule-stuttgart-leonberg-bw-100.html

Nationale Elternzeit

Grosser Rat 8. November 2023: Antrag der „die Mitte“ auf Einreichung einer Standesinitiative zur Einführung einer nationalen Elternzeit. Das Parlament lehnt mit 73 Nein zu 16 Ja Stimmen den Vorstoss ab.


Die Einführung einer nationalen Elternzeit zur Förderung der Gleichstellung ist ein Kernanliegen der Grünliberalen.

Die bestehende nationale Gesetzgebung behindert die Geschlechtergleichstellung im Berufsleben, da Frauen hauptsächlich das Risiko tragen, ihre Arbeitsplätze zu verlieren oder aufzugeben. Um die Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarktpartizipation beider Elternteile nach der Geburt zu fördern, sind Anpassungen der gesetzlichen Regelungen notwendig. Es gilt ein Modell einzuführen, das die gemeinsame Betreuungsverantwortung der Eltern ins Zentrum stellt.

Die Forderung nach Elternzeit wird nicht nur von der eidgenössischen Kommission für Familienfragen und von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit in Umfragen unterstützt, sondern hat sich kürzlich in Genf bei der Abstimmung zu einer entsprechenden GLP-Vorlage mit einer Zustimmung von rund 58% der Bevölkerung deutlich manifestiert.

Im Kanton Basel haben wir erst im Juni 23 ebenfalls über eine kantonale Elternzeit diskutiert. Diverse Stimmen haben den Vorstoss abgelehnt mit dem Wunsch nach einer einheitlichen nationalen Regelung anstelle eines Basler Finish.

Nun kann man sich natürlich fragen, weshalb ausgerechnet die GLP die Standesinitiative unterstützt, da wir ja selbst jeder Zeit einen entsprechenden Vorstoss im Nationalrat einreichen können. Das haben wir bereits versucht. Auf nationaler Eben hat unsere Nationalrätin Kathrin Bertschy für die Einführung einer Elternzeit Druck gemacht, erhielt aber in den Gremien bisher keine Zustimmung. Es geht nicht vorwärts.

Das Hauptargument gegen die Elternzeit waren die Kosten Die GLP-Basel sieht Möglichkeiten, diese finanziell ausgewogener zu gestalten, indem die Bewertung von Betreuungsarbeit zu Hause unabhängig von beruflichen oder bildungsbezogenen Faktoren erfolgt. Diesen Aspekt wollen wir mit einer Neubehandlung des Geschäfts in Bern einbringen.

Die vorliegende Standesinitiative legt „dehnbare minimale“ Bedingungen fest, um verschiedene Modelle zur Einführung einer nationalen Elternzeit zu prüfen und lässt also Raum für die Lösungsfindung. Wir sind denn auch der Meinung, dass vor allem Punkt 3 der Bedingungen in Bundesbern diskutiert werden muss. Wir setzen uns klar für eine paritätische Elternzeit ein. Konkret schlagen wir vor, die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit zu ersetzen, die sich aus 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung und maximal 14 Wochen Vaterschaftsentschädigung zusammensetzt. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung sollte nur bestehen, wenn beide Eltern nach der Geburt erwerbstätig sind. Die derzeitigen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub sind zu knapp, um eine angemessene externe Kinderbetreuung aufzugleisen, die den Ansprüchen an ein modernes Familienleben mit Kind entspricht.

Letztendlich wollen wir Grünliberalen die wachsende familiale Vielfalt stärken und ebenso von der traditionellen Rollenverteilung wegkommen, in der Frauen immer noch oft berufliche Einschränkungen hinnehmen oder den Arbeitsmarkt aufgrund von Mutterschaft verlassen.

Weil unsere Präferenz bei einer nationalen Lösung im Vergleich zu einer kantonalen Lösung liegt und da die Standesinitiative offene ausbaubare Bedingungen und Vorschläge zur Einführung einer nationalen Elternzeit prüfen soll, haben wir die Überweisung empfohlen. Dies als starkes Pro-Elternzeit-Signal nach Bern aus Basel – für eine moderne und liberale Gesellschaft.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 23.5448
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112717

Bildquellehttps://www.personio.de/hr-lexikon/elternzeit-verlaengern/

 

FMS Pädagogik: Praktika für zukünftige Lehrpersonen

Grosser Rat 19. Oktober 2023: Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Sandra Bothe und Konsorten betreffend Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitätsklasse Pädagogik für zukünftige Lehrpersonen wird einstimmig abgeschrieben


Der Bericht des Regierungsrats zu meinem Vorstoss stimmt mich positiv. Tatsächlich nimmt sich bereits eine Arbeitsgruppe im vierkantonalen Verbund der Konzeptentwicklung für eine Weiterentwicklung des Fachmaturitätsjahres Pädagogik an. Neu soll ein Praktikum integriert werden. Schon im Schuljahr 2025/26 soll in Basel-Stadt ein Pilotversuch starten, koordiniert mit Baselland.

Im Unterschied zur aktuellen Ausrichtung der Fachmaturitätsarbeit im Bereich Pädagogik, die primär theoretisch aufgebaut ist, können die Schülerinnen und Schüler zukünftig einen direkten Bezug zur pädagogischen Praxis herstellen. Die Sammlung von Praxiserfahrung, die Mitarbeit bei konkreten Projekten und der direkte Abgleich von Theorie und Praxis ist für ihren Berufsweg sehr wertvoll. Das Praktikum gewährt zudem Einblicke in die tatsächliche Arbeitswelt von Lehrpersonen und bereitet angehende Lehrkräfte optimal auf ihr zukünftiges Studium vor. Ich kann mir vorstellen, dass die frühzeitige Abstimmung von Berufswunsch und Berufsrealität den Nebeneffekt hat, Studienabbrüche zu reduzieren. Zweifellos aber bietet ein Praktikum im Rahmen der Fachmaturität Pädagogik für die jungen Menschen einen erheblichen Mehrwert, worüber ich mich freue.

Die Mehrausgaben für die Einführung von Praktika und die Unterstützung durch Praxislehrpersonen ist ein notwendiger Schritt, um die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Die finanzielle Entschädigung oder zeitliche Entlastung für Primarlehrpersonen, die als Praxislehrpersonen fungieren, ist eine Investition in erfahrene Mentoren, die den angehenden Lehrpersonen wertvolles Wissen und Fähigkeiten vermitteln, was letztlich den Schülerinnen und Schülern und zukünftigen Lehrkräften zugutekommt. Der zusätzliche Aufwand in Bezug auf die Koordination rund um die Praktikumsplätze ist gerechtfertigt, da er zu einer qualitativ hochwertigeren und attraktiven Ausbildung der angehenden Lehrpersonen führt und zudem einen langfristigen Nutzen für unser Bildungssystem schafft.

Ausserdem ist es sinnvoll, eine Gleichbehandlung aller Fachrichtungen der FMS anzustreben. Die Integration eines längeren Praktikums in das Fachmaturitätsjahr für Pädagogik in Anlehnung an die anderen Fachrichtungen stellt eine ausgewogenere Ausbildung sicher und bietet die gleichen Chancen, wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln. Diese Anpassung betont so denn die Gleichwertigkeit der verschiedenen Fachrichtungen innerhalb der Fachmaturität, was für eine ganzheitliche berufliche Ausbildung von Bedeutung ist.

Ich bin überzeugt, die Investition in die berufliche Ausbildung der angehenden Lehrpersonen überwiegt die entstehenden Kosten bei weitem. In diesem Sinne und dem Vertrauen, dass sich der geplante Pilot bewähren wird, habe ich meinen Vorstoss zum Abschreiben empfohlen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen


Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 22.5523
https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112124

Bildquelle: https://www.bernerzeitung.ch/keine-zivis-in-der-schule-666265356274

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