Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Monat: Februar 2023

Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Schriftliche Anfrage Februar 2023
betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten

Im Oktober 2019 hat Oswald Inglin eine Motion betreffend hürdenfreien, flexiblen Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Der Vorstoss wurde als Anzug weiterbehandelt und mit Schreiben der Regierung vom November 2022 vom Parlament als erledigt abgeschrieben.

Fakt bleibt aber, dass seit der Verschiebung des Stichtags des Kindergarteneintritts das Thema in mehreren Kantonen kontrovers diskutiert wird. Die Gründe dafür sind:

  1. Es ist eine grössere Herausforderung für die Lehrpersonen jüngere Kinder zu unterrichten, weil diese möglicherweise Mühe haben, den Anforderungen des Unterrichts zu folgen. Das bedeutet mehr Zeit, mehr Ressourcen, um Kinder individuell zu unterstützen und ihnen bei der Entwicklung grundlegender Fähigkeiten zu helfen. Die Folge ist pädagogische Mehrarbeit für die Kindergartenlehrpersonen
  2. Jüngere Kinder weisen in Bezug auf das auf vier Jahre festgelegte Eintrittsalter eher Entwicklungsverzögerungen auf; in der Konsequenz werden auch mehr Fachpersonen in der Eingangsstufe benötigt
  3. Jüngere Kinder geraten unter Druck gegenüber den älteren Kindern. Das löst Stress und Belastung aus, also Leistungsdruck im Kindergartenalter, was wiederum die Freude am Lernen hemmt. Der Druck auf jüngere Kinder verstärkt sich zusätzlich, da auch der Alterseffekt eine Rolle spielt.

Der Alterseffekt wird verstärkt, wenn Eltern ihre Kinder zurückstellen und später in den Kindergarten einschulen lassen:

  1. Eltern versprechen sich einen Vorteil für ihr Kind bzgl. ihrer emotionalen, sozialen, kognitiven und körperlichen Entwicklung. Studien zum «Relativ Age Effect (RAE)» belegen klar, dass das Eintrittsalter in den Kindergarten einen signifikanten Einfluss auf die Schulleistungen von Kindern hat: Je älter ein Kind im Vergleich zu den anderen Kindern der Gruppe ist, desto grösser werden die Vorteile auf die gesamte Schullaufbahn. Diese Kinder sind auch reifer, wenn sie sich mit der Berufswahl resp. den weiterführenden Schulen auseinandersetzen.
  2. Eltern haben öfters Bedenken und sind unsicher, ob ihre Kinder zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts tatsächlich schulreif sind. Deshalb erwägen sie eine Rückstellung.

Der Effekt der späteren Einschulung ist bildungspolitisch insofern problematisch, weil nicht alle Eltern ihre Kinder zurückstellen lassen können. Dabei können finanzielle Gründe eine Rolle spielen (Kita-Kosten).  Der Aspekt trifft dann vorwiegend Kinder aus sozio-ökonomisch schwächeren Schichten und/oder Kinder mit einem Migrationshintergrund. Je häufiger sie im Kindergarten auf überdurchschnittlich alte Kinder treffen, desto stärker spielt der Alterseffekt und die entsprechende Benachteiligung.

In 20 Kantonen ist der Stichtag der 31. Juli. Die Einschulung kann unter Angabe von Gründen um 1 Jahr verschoben werden. In einigen Kantonen, die dem HarmoS-Konkordat nicht angehören, entscheiden die Eltern selbst, wann ihr Kind eingeschult wird. So werden im Kanton Luzern beispielsweise gar 40% aller Kinder später eingeschult. Zudem ist ein Eintritt auch unter dem Jahr möglich – also zweimal im Jahr: Im August und im Februar. 2021 traten im Kanton Zürich 8 Prozent aller Kinder verspätet in den Kindergarten ein. Vor zehn Jahren waren es noch 2 Prozent. Im Aargau sind es 10 Prozent, in Solothurn 13 und in Bern 14 Prozent. Im Bericht zur Motion Inglin wurde im März 20 für das SJ 18-19 eine Rückstellungsquote von 4% für Basel-Stadt ausgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass die Quote seither stetig steigt – der Durchschnitt der Kantone liegt bei 10%. Dies, weil bildungsnahen Eltern der Alterseffekt zunehmend bekannt ist. In Basel wurde aufgrund der Vorverlegung des Stichtags das Prozedere für die Rückstellung von «entwicklungsverzögerten» Kindern gelockert. Der Prozess ist einfacher – niederschwelliger – geworden. Sprich: Der Kinderarzt oder die Kinderärztin können eine Empfehlung aussprechen, die von der Schulärztin bzw. dem Schularzt (Medizinischer Dienst) geprüft wird. Am Ende entscheidet dann die Volkschulleitung über eine Rückstellung um 1 Jahr, die in den allermeisten Fällen genehmigt wird. Den Prozess bzgl. «externe Abklärung durch eine Fachperson» begrüsse ich, denn je mehr Mitsprache den Eltern gewährt wird, desto höher ist der Anteil später eingeschulter Kinder. Darunter leidet schlussendlich die Chancengerechtigkeit.

Neben dem Alterseffekt spielt vor allem der Aspekt des tatsächlichen Entwicklungsalters der Kinder eine Rolle. Es gilt zu klären, ob und welche Wirkung das frühe Eintrittsalter auf die Kinder hat. Dies in Bezug auf den Förderbedarf, der sich in der weiteren Schullaufbahn der Kinder fortsetzt, angefangen bei der Primarschule. Deshalb stellt sich auch die Frage, ob die Zunahme an Abklärungen beim Schulpsychologischen Dienst in direktem Zusammenhang mit der Vorverlegung des Stichtags steht.

Die Ausführungen und die Forschungsergebnisse halten fest, dass neben dem effektiven Alter der relative Alterseffekt eine Rolle für den Schulerfolg einzelner Kinder spielt. Dies hat auch Auswirkungen auf die integrative Schule. Deshalb habe ich in Zusammenarbeit mit der GLP-Fachgruppenleitung „Bildung und Familie“ eine Schriftliche Anfrage betreffend den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten eingereicht. Das Thema ist trotz des Berichts der Regierung vom November 22 zum Anzug Inglin nicht erledigt.

Zum Vorstoss geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112246

Es steht die Frage im Raum, ob der Stichtag wieder auf den April verlegt werden kann/soll und welche Schritte bzgl. HarmoS-Konkordat nötig wären. Die GLP-Fachgruppe ist der Meinung, dass eine Stichtagverschiebung allen Kindern zugutekäme. Sinnvoll wäre die Option, eine frühere Einschulung zu prüfen, anstatt einer Rückstellung, welche die «Unzulänglichkeit» von Kindern betont. Sprich: Kinder, die bis und mit 30. April geboren sind, treten obligatorisch in den Kindergarten ein. Kinder, die zwischen dem 1 Mai und dem 31.Juli geboren sind und sehr reif sind, könnten aufgrund ihres Entwicklungsstands – nach Abklärung – ebenso in den Kindergarten eintreten. Das bedeutet: Viel weniger Rückstellungen für Kinder, dafür vorzeitige Einschulung für sehr reife Kinder, die dann auch effektiv beim Kindergarten-Programm mithalten können.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Gutscheine für die Weiterbildung

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass bei meinem Anzug «Fit durch Weiterbildung» und dem von Annina von Falkenstein betr. Grundkompetenzen thematische Überschneidungen vorliegen und wollte die Vorstösse abschreiben. Annina und ich meinen beide, das trifft so nicht zu!

Hier geht es zum Bericht der Regierung bzgl. der Vorstösse: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110957

Mein Anzug soll prüfen, wie das Potenzial der Bevölkerung nach Abschluss der Erstausbildung durch Weiterbildungen weiterentwickelt werden kann und setzt den Fokus nicht auf die Defizite in den Grundkompetenzen.

Genf kennt ein nachfrageorientiertes Weiterbildungssystem, das mittels Antrags einkommensabhängig Weiterbildungsgutscheine für die Bevölkerung bedarfsgerecht ausstellt. Die Gutscheine können für verschiede Arten von Weiterbildungen genutzt werden. Damit wird ein Anreiz gesetzt und die berufliche Laufbahnplanung und -entwicklung von Personen aktiv gefördert.

Durch den niederschwelligen Zugang werden Personen motiviert, die ansonsten aus verschiedenen Gründen auf eine Weiterbildung verzichten würden. Ein solches Modell für Basel zu prüfen und zu berichten war der Auftrag, der noch nicht ausgeführt ist.

Im Bericht der Regierung zu den beiden Vorstössen wird aber auf eine wichtige Gesetzeslücke hingewiesen Dies in Bezug auf fehlenden kantonalen Rahmenbedingungen für Weiterbildungen bzgl. der verfassungsmässigen Grundsätze.

Um den parlamentarischen Auftrag bzgl. Weiterbildungen zu erteilen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht, die in der Grossratssitzung im März 2023 beraten wird.

Zu meiner Motion geht es hier:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112242

In der Februar Sitzung vom Grossen Rat stand mein Anzug «Fit durch Weiterbildung» zur Behandlung auf der Traktandenliste. Ich habe die Gelegenheit genutzt, nochmals detailliert auf das Anliegen einzugehen und für die GLP Stehenlassen des Vorstosses beantragt.

Es freut mich ausserordentlich, dass das gesamte Parlament meiner Empfehlung gefolgt ist und ich bedanke mich für die breite Unterstützung bei allen Parteien.


Grosser Rat 15. Februar 2023: Votum zum Anzug betreffend „Fit durch Weiterbildung“

Um was geht es im Vorstoss Fit durch Weiterbildung?

Jedenfalls nicht um das Erlernen von Grundkompetenzen, was ohne Zweifel auch ein wichtiges Thema ist.

Bei diesem Vorstoss geht es um ein Anreizsystem, das mittels Weiterbildungsgutscheinen im Kanton Basel-Stadt die Weiterbildungsbereitschaft und -beteiligung der Bevölkerung fördern soll.

Im Fokus stehen Personen, die beispielsweise gerade ihre berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und auch erwachsene Personen, die seltener oder gar nicht am lebenslangen Lernen teilnehmen.

Sie würden mit Gutscheinen besseren Zugang zur Weiterbildung erhalten und könnten damit ihre Arbeitsmarkfähigkeit durch eine Spezialisierung oder durch Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse verbessern.

Anstatt nun über das Genfer Weiterbildungs-Modell, wie im Anzug nachgefragt, wurde im Bericht über das Luzern Modell berichtet, dass sich auf das Erlangen der Grundkompetenzen konzentriert.

Im Vorstoss sind aber ausschliesslich Weiterbildungen angesprochen, die die Grundkompetenzen voraussetzen!

Was sind nun die Vorteile eines einkommensabhängigen Gutscheinsystems?

In erster Linie setzt das Modell auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung – und ebenso auf die der Unternehmen.

Warum?

Unternehmen, die bereits heute in Mitarbeitende investieren, werden dies fortführen, um Identifikation, Motivation und Arbeitszufriedenheit zu steigern und zu erhalten. Es gibt keinen Grund, davon abzusehen.

Kleine KMU’s können sich hingegen nicht im gleichen Umfang wie grössere Unternehmen an der Finanzierung von Weiterbildungen für ihre Mitarbeitenden beteiligen.

Wenn nun Erwachsene durch ein personenbezogenes, einkommensabhängiges Gutscheinsystem profitieren, erhalten sie die Möglichkeit ihre Fähigkeiten gezielt auszubauen. Die Betriebe wiederum erlangen in der Folge einen Wettbewerbsvorteil und werden für Mitarbeitende attraktivere Arbeitgebende, trotz ihrer finanziellen Einschränkungen.

Ein Anreizsystem im Bereich der Weiterbildung erreicht eine klar definierte Anspruchsgruppen, deren Motivation deutlich gesteigert werden kann.

Nicht nur wird damit die Chance auf einen besser bezahlten Arbeitsplatz erhöht, sondern es gewährt auch Personen Zugang zu Weiterbildungsformen, denen aus finanziellen Gründen der Weg heute verwehrt ist und die Gefahr laufen, den Anschluss an den sich im Wandel befindenden Arbeitsmarkt zu verlieren.

Ein weiterer Vorteil ist, dass auch Personen ohne nachobligatorische Bildung erreicht werden, die sich gemäss Avenir Suisse deutlich seltener an Weiterbildungen beteiligen als Fachkräfte mit höherer Qualifikation.

Einen niederschwelligen Zugang zur Weiterbildung ist bei dieser Gruppe gerechtfertigt, weil sie sonst auf lange Sicht mit den Veränderungen im Arbeitsleben gar nicht mehr mithalten können und niedrigqualifizierte Personen wiederum haben ein höheres Risiko arbeitslos zu werden.

Fazit: Investitionen in die Qualifizierung der Bevölkerung mittels einem Förderinstrument lohnen sich aus gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht allemal!

Der Bericht der Regierung hält fest, dass Weiterbildungen wegen den Veränderungen im Arbeitsmarkt eine gewichtige Rolle spielen. Das Thema findet auch immer wieder Eingang im Kantonsparlament.

Zu prüfen und zu berichten, wie ein Weiterbildung-System für Basel implementiert werden kann, war der Auftrag des Vorstosses. Darauf haben wir heute keine Antwort und deshalb beantrage ich Stehenlassen.

Hingegen wissen wir jetzt aufgrund des Regierungsberichts, dass kantonal auf Gesetzesebene die Weiterbildung noch nicht geregelt ist und sich hier eine Lücke auftut.

Um diese mittels parlamentarischen Auftrags zu schliessen und um auf das Anliegen der personenbezogenen nachfrageorientierten Weiterbildung einzugehen, habe ich gemeinsam mit Unterstützenden eine Motion eingereicht.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Männerbüro Region Basel

Grosser Rat 15. Februar 2023: Votum zum BKK Bericht zum Ausgabebericht betreffend Finanzhilfe an den Verein Männerbüro Region Basel für die Jahre 2023-2026

Eine gleichgestellte Gesellschaft sollte unser aller Ziel sein. Um dies zu erreichen, ist es sinnvoll, wenn alle Gruppen daran mitwirken und hilfesuchende Personen beigestanden wird.

Das Männerbüro bietet qualifizierte Unterstützung für Männer, wenn sie selbst nicht mehr weiterwissen. Das können Schwierigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen sein. Die Themen sind vielfältig von Sozialberatungen über Vaterschaft, Sorgerecht, Scheidung/Trennung bis zur häuslichen Gewalt, die Männer ausüben oder davon betroffen sind. Auch der Wandel von Geschlechter-Bildern und -Rollen ist ein Fokusthema, bei dem Männer aktiv unterstützt, beraten oder ihnen geeignete spezifische Anlaufstellen empfohlen werden.

Das Männerbüro leistet einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Männern zu verbessern, ihre Rechte und Interessen zu schützen und helfend zur Seite zu stehen. Mit den vorgeschlagenen Ausgaben der Regierung wird die Wichtigkeit und den Bedarf dieser Institution für den Kanton Basel-Stadt betont.

Der Vorstand des Männerbüros hat die differenzierte Beurteilung der Bildungs- und Kulturkommission verdankt. Mehr noch, er hat sich entschieden die andiskutierten Punkte prompt umzusetzen und hat die Kommission transparent darüber informiert. Im Zuge des Professionalisierungsprozesses soll die Geschäftsstelle und der Vorstand neu aufgestellt und ausgerichtet werden. Während der ganzen Zeit geht der Betrieb nahtlos weiter.

Das Männerbüro hat bedeutende Entscheidungen getroffen, um seine Zukunft zu professionalisieren und effektiver zu gestalten. Ziel ist es, ein regionales Männerbüro als Beratungs- und Anlaufstelle für Männer zu schaffen, dass eine breite Zielgruppe fachkompetente bedient und dienstleistungsorientiert und modern arbeitet.

Der Verein befindet sich derzeit in einer Stabilisierungsphase. Mit einer allfälligen Erneuerung des Staatsbeitrags in vier Jahren muss der Verein dann klarer aufzeigen können, wie er sich positionieren konnte.

Durch die Restrukturierung  und die neue Leistungsvereinbarung mit dem Kanton, kann das Männerbüro aber die umsichtigen und zielorientierten Vorgaben seines Auftrags leben und sorgt für eine garantierte Konstanz bei seinen Klienten. Dank der engeren Verknüpfung mit dem Kanton, erhält dieser nicht nur besseren Einblick und gewisse Kontrolle über den Staatsergänzenden Service Public, sondern stellt auch indirekt seine Qualität sicher.

Der Staatsbeitrag ist sinnvoll angelegt und dazu geeignet, ein Gleichgewicht in der Gleichstellungpolitik im Kanton Basel-Stadt herbeizuführen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Ausgabebericht der Regierung und Bericht der BKK:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112051

Bildquelle: Männerbüro Region Basel

Notiz „Landrat überprüft Frühfranzösisch“

Notiz zum Artikel von Thomas Dähler, BAZ, 9. Februar 2023

«Landrat überprüft Frühfranzösisch»

von Christine Staehelin, GLP-Fachgruppenleiterin „Bildung/Familie“
und Sandra Bothe, GLP-Grossrätin Basel-Stadt


Der Landrat im Kanton Baselland fordert, dass der Fremdsprachenunterricht in der Primarschule überprüft wird. In ihrer Motion, die nun in ein Postulat (Anzug) umgewandelt wurde, forderte Anita Biedert die Verlegung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe.

Der Vorstoss hätte zwar pädagogisch einiges für sich, dennoch unterstützen auch wir die Forderungen inhaltlich in dieser Form nicht und begrüssen die Überweisung als Postulat.
Es ist Zeit für ein Up-Date in der „Casa“ Frühfranzösisch – auch in Basel-Stadt.

Der Ansatz des frühen Fremdsprachenunterrichts (ab der 3. Primarklasse) wurde schon vor dessen Einführung kritisiert; längst ist nun bekannt, dass der Erfolg ausblieb. Im Gegenteil: In den sechs Passepartout-Kantonen wurden 100 Millionen ausgegeben und die Leistungen im Französisch sanken, was Studien belegen.

Das HarmoS-Konkordat wollte Ziele der Bildungsstufen harmonisieren. Festgelegt wurde unter anderem, dass auf der Primarstufe der Unterricht in zwei Fremdsprachen eingeführt werden muss.  Als einer der Hauptgründe wurde die Mobilität genannt: Der Anschluss der Schülerinnen und Schüler, die während ihrer Schulzeit den Kanton wechseln, sollte gewährleistet werden. Abgesehen davon, ob Mobilität überhaupt als Argument eines pädagogischen Projekts beigezogen werden soll, ist es auch so, dass die Reihenfolge der Einführung der Fremdsprachen regional koordiniert wird, was das Hauptargument zur Farce werden lässt.

Auch wenn wir der Meinung sind, dass die versprochenen Erfolge eines frühen Fremdsprachenunterrichts längst widerlegt sind und dass diesbezüglich gemeinsam getroffene Fehlentscheide widerrufen werden können und sollen, statt dass man sich immer wieder auf HarmoS bezieht, schliessen wir uns der Antwort des Regierungsrats Baselland an, der die Evaluationen im Rahmen der ÜGKs 2023 abwarten will.

Gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass die Zeit bis zur Auswertung der Resultate der ÜGKs – wir wären bereit, bereits jetzt Wetten abzuschliessen auf die Ergebnisse – dazu genutzt werden muss, gemeinsam mit den anderen Passepartout-Kantonen über die Bücher zu gehen.

Wenn wir den Stellenwert des Französisch als Landessprache gebührend achten wollen, dann müssen wir alles daransetzen, dass unsere Schülerinnen und Schüler gut Französisch lernen. Es gibt genügend Studien, die zeigen, wie das geht.

Die Resultate werden u.E. zeigen, dass es auch im Kanton Basel-Stadt Sinn macht, die Bildungsstrategie für die erste weitere Landessprache evidenzbasiert zu überprüfen und eine neue Zieldefinition zu formulieren, die konkrete Vorschläge beinhaltet und aufzeigt, wie die Leistungen im Fremdsprachenunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verbessert werden können.

Den Französischunterricht auf die Sekundarstufe zu verlegen oder freiwillig zu machen, wie dies aktuell im Kanton Basel-Stadt für die Sekundarstufe A ab der 2. Klasse vorgesehen ist, sind nicht die adäquaten Antworten auf die Herausforderungen, sondern nur klägliche Reaktionen auf das Scheitern des frühen Fremdsprachenunterrichts, ohne dass dieser hinterfragt werden würde.

Auch wenn die Zielsetzung des Französischunterrichts «Freude und Neugier an der fremden Sprache» in den Vordergrund stellt, müssten dennoch die gigantischen Investitionen auch dringend die Verbesserung der Leistung erwirken.
Deshalb können wir uns den Beginn des Fremdsprachenunterrichts wieder ab der 5. Primarklasse vorstellen, also eine Rückkehr zum früheren Modell. Lieber kürzer, dafür besser!

«Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war» Bertold Brecht

Wir sollten uns also endlich für einen gelingenden Französischunterricht einsetzen. Dass fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache die Grundlage für den Erwerb von Fremdsprachen bilden, muss offenbar explizit erwähnt werden, denn diese Tatsache scheint aus dem Blickfeld geraten zu sein.

Deshalb erwarten wir auch eine Prioritätensetzung der Bildungsziele, insbesondere was die sinkenden Leistungen beim Leseverständnis und Schreiben in Deutsch (PISA-Studie 2018) betrifft. Denn wer auf Deutsch nichts zu sagen hat, kann dies auch in keiner Fremdsprache tun.


Bildquelle: Kabeleins.ch

Medien
Basler Zeitung, Feb. 23:
https://www.bazonline.ch/landrat-ueberprueft-fruehfranzoesisch-409829663755

Der Bund Bern, Okt. 22:
Artikel Frühfranzösisch ist gescheitert

Zusammenstellung diverser Artikel und Studien zur Einführung Frühfremdsprachen ab 2004 durch Urs Kalberer

  1. Kalberer, U. (2005). Lernt man jünger wirklich besser? Neue Zürcher Zeitung 21. 6. 2005
  2. Munoz, C. (Hrsg.). (2006). Age and the rate of foreign lang.uage learning. Clevedon: Multilingual Matters.
  3. Barcelona Age Factor Project. Die Studie lief während 20 Jahren und lieferte Einsichten zum optimalen Start des Fremdsprachenbeginns. Resultate:
    1. Späteinsteiger übertreffen jüngere Einsteiger nach einer ähnlichen Anzahl von Unterrichtsstunden;
    2. Unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten: jüngere Lernende langsamer, mit „beschleunigter Progression zwischen 11 und 13 Jahren, viel schneller als zwischen 14 und 16 Jahren″ (2006:31)
    3. In schulischen Kontexten, in denen es kaum Möglichkeiten für implizites Lernen und Üben gibt, können ältere Lernende schneller eine weitere Sprache erwerben.
  4. Kalberer, U. (2007). Rate of L2 Acquisition and the Influence of Instruction Time on Achievement. University of Manchester.

Aus Schweizer Sicht:

  1. Lambelet, A. & Berthele, E. (2014). Alter und schulisches Fremdsprachenlernen : Stand der Forschung. Bericht des Wissenschaftlichen Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit
  2. Pfenninger, S. E. & Singleton, D. (2017).Beyond Age Effects in Instructional L2 Learning: Revisiting the Age Factor. Bristol: Multilingual Matters. ISBN: 9781783097616
  3. Berthele, R. (2019). Policy recommendations for language learning: Linguists’ contributions between scholarly debates and pseudoscience. Journal of the European Second Language Association3(1), 1–11. DOI: http://doi.org/10.22599/jesla.50

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