Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Monat: Mai 2022

Hohe Durchfallquote bei den Lehrabschlussprüfungen

Schriftliche Anfrage Mai 2022

Die hohe Durchfallquote bei den Lehrabschlussprüfungen in der Schweiz ist bedenklich. Das Ziel jeder Lehre muss sein – nach 3 oder 4 Jahren – die Abschlussprüfungen zu bestehen. In Basel liegen die Zahlen mit einer Durchfallquote von 10 Prozent gar über dem schweizweiten Durchschnitt von 8.2 Prozent.

Die Grünliberale Bildungsgruppe meint, dass es Zeit ist, die Ursachen zu ergründen, damit daraus Massnahmen abgeleitet werden können, um Abhilfe zu schaffen. Wir fragen uns, ob ein Zusammenhang zwischen der hohen Durchfallquote und der tiefen Abschlussquote besteht. Aufgrund der offenen Fragen ist dieser Vorstoss entstanden.


In der Sonntagsausgabe der Basler Zeitung vom 15. Mai befasst sich ein Artikel mit dem Titel „Wenn Lehrlinge reihenweise durch die Prüfung rasseln“ mit der hohen Durchfallquote in der Schweiz von Jugendlichen bei der Lehrabschlussprüfung.

So sollen schweizweit 5889 Jugendliche im Jahr 2021 die Lehrabschlussprüfung nicht geschafft haben, was rund 8.2% entspricht. Diese Quote liegt deutlich höher als jene bei den Maturitätsprüfungen, bei denen die Durchfallquote schweizweit bei 4% liegt.

Der Artikel listet einzelne Berufe auf anhand von Zahlen des Bundesamts für Statistik BfS, um zu zeigen, dass die Durchfallquote bei einzelnen Berufen sogar 20% bis zu unglaublichen 42% betragen kann. Im Rahmen desselben Artikels werden verschiedene Expert:innen nach den Gründen befragt: Vom Mangel an Verantwortungsbewusstsein und Berufsstolz bei den Jugendlichen ist die Rede; von überlasteten Betrieben, bei denen die Lehrlinge kaum Zeit für eine gute Ausbildung hätten oder von einer überbordenden Fülle des Schulstoffs.

Zu den Gründen wird auch der Bildungsexperte Markus Neuenschwander von der FHNW befragt und dieser konstatiert, dass die tatsächlichen Gründe zu wenig erforscht seien und er nur mutmassen könne. Hingegen seien die Folgen einer nicht bestandenen Abschlussprüfung besser erforscht: Dazu gehört u.a. ein deutlich erhöhtes Risiko, arbeitslos zu werden; viele verdienen in der Folge weniger oder manche Jugendliche hätten sogar ein erhöhtes Suchtmittelrisiko.

Diese Aussagen lassen aufhorchen und es stellt sich die Frage, warum nicht mehr zu den Gründen der Durchfallquote geforscht wird, gerade weil der Duale Bildungsweg immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit steht und in Basel-Stadt nach der Sekundarschule I eine höhere Direkt-Übertrittsquote in die Lehre erreicht werden soll.

In diesem Zusammenhang steht für mich auch die tiefe Abschlussquote auf der Sekundarstufe II in Basel-Stadt von 15 Prozent. Sie wird vom Vorsteher des Erziehungsdepartements zurecht ins Zentrum der kantonalen Diskussion gerückt. Bezugnehmend auf die Schriftliche Anfrage von Claudio Miozzari betreffend der tiefen Abschlussquote lese ich, dass 24% der Jugendlichen die Lehre nicht abgeschlossen haben. Die Durchfallquote beträgt in Basel-Stadt bei den Lehrabschlussprüfungen rund 10% und liegt damit über dem Schweizer Durchschnitt von 8.2 Prozent.

Aufgrund der wichtigen Thematik ergeben sich weitere Fragen rund um die Berufsbildung, um deren Beantwortung ich den Regierungsrat bitte:

  1. Wie ist die Durchfallquote bei der beruflichen Bildung auf einzelne Berufe aufgeteilt – bzw. gibt es in Basel-Stadt Abweichungen bezogen auf einen schweizweiten Vergleich?
  2. Besteht in Basel-Stadt ein Monitoring über die „Problemberufe“ auch unter dem Aspekt der Chancengerechtigkeit? Falls ja, wie wird mit den Ergebnissen verfahren? Falls nein, warum nicht?
  3. Gibt es konkrete Ansätze, die Durchfallquote bei den Lehrabschlussprüfungen zu senken?
  4. Wie ist das Vorgehen nach einer nichtbestanden Lehrabschlussprüfung?
    • Welche Stellen werden wie involviert?
    • Hinsichtlich der vergleichsweisen tiefen Abschlussquote in Basel-Stadt: Wie werden junge Menschen motiviert und begleitet, die Prüfung erneut abzulegen?
  5. Die negativen Auswirkungen einer Lehrvertragsauflösung auf die Jugendlichen sind massiv. Die Regierung nennt in der Beantwortung der Anfrage Miozzari als Gründe für die Lehrvertragsauflösung u.a. falsche Berufswahl und veränderter Berufswunsch. 24 Prozent der Jugendlichen brechen in Basel die Lehre ab. Bei den Lernenden mit EBA sind es 14 Prozent.
    • Wie viele Lehrverträge werden von den Ausbildungsbetrieben aufgelöst und wie viele seitens der Lehrlinge?
    • Wieviel Prozent der Jugendlichen finden eine Anschlusslösung?
    • Gemäss Experten ist die Thematik der Gründe für Lehrabbrüche nicht wirklich erforscht. Kann sich der Regierungsrat eine Evaluation der Gründe und die Prüfung von Massnahmen zur Senkung der Abbruchquote vorstellen?
  6. Die Fachstelle Lehraufsicht kümmert sich um die Lehrlinge bei der Auflösung eines Lehrvertrags.
    • Wie oft müssen in Basel-Stadt Sanktionen in Bezug auf die Verletzung der Ausbildungspflicht im Lernbetrieb ausgesprochen werden?
    • Ist der Regierungsrat der Meinung, dass es gewinnbringend sein könnte, die Lehraufsicht über die Ausbildungsqualität in den Betrieben zu verstärken– im Sinne einer besseren Begleitung und Unterstützung?

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Medienberichte:
https://www.bazonline.ch/wenn-lehrlinge-reihenweise-durch-die-pruefung-rasseln-820093839096
https://www.bazonline.ch/es-braucht-ein-flaechendeckendes-monitoring-331158499498

Bildquelle:
www.skkab.ch

Gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Verfassung von Basel-Stadt sind zwei wichtige aber von einander unabhängige rechtliche Grundsätze niedergeschrieben:
Das Recht auf Bildung und das Recht der Eltern auf eine familienergänzende finanzierbare und den Bedürfnissen der Kinder entsprechende Kinderbetreuung. 

Im Ratschlag der Regierung zum Ausbau der Tagesstrukturen vom Januar 2021 kann entnommen werden, dass schuleigenen Tagesstrukturen mit Fr. 10’750 pro Platz/Jahr andere Kostenansätze zugrunde liegen wie für schulexterne Tagesstrukturen, wo mit Fr. 4’600 pro Platz/Jahr gerechnet wird. Diese Angebote werden von privaten (NPO) Institutionen betrieben.

Der Kostenunterschied ist sehr deutlich. Deshalb hat sich auch die Bildungs- und Kulturkommission damit befasst. Folgende Passage ist aus dem Bericht der BKK vom August 2021 zum Ratschlag der Regierung zu entnehmen:

„Direkt durch den Staat angebotene Tagesstrukturplätze kosten mehr als das Doppelte, als jene bei privaten Anbietern. Private Anbieter müssen demnach mit der Hälfte des Geldes dasselbe Angebot anbieten. Nach Informationen des Erziehungsdepartements sind in erster Linie Qualitätsunterschiede bei der Ausbildung der Mitarbeitenden der verschiedenen Standorte für die frappanten Lohnunterschiede verantwortlich.
Es ist dennoch bedenklich, dass das Verhältnis von ausgebildeten und nicht ausgebildeten Mitarbeitenden bei staatlichen Tagesstrukturen bei 70/30% liegt und bei externen Anbietern bei 54/46%.
Die Bildungs- und Kulturkommission ist überzeugt, dass die privaten Anbieter, auch mit dem kleineren Anteil ausgebildetem Personal ein gutes Tagesstrukturangebot anbieten. Trotzdem erachtet die BKK den Unterschied als zu hoch und stellt in Frage, ob die privaten Anbieter den Platzausbau und die Umsetzung der neuen Verordnung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Beibehaltung der Standards leisten können. Privaten Anbietern werden auch keine zusätzlichen Beiträge für Kinder mit speziellem Förderbedarf gesprochen.“

Ich schliesse mich dieser Aussage vollumfänglich an. Die Kostenunterschiede sind tatsächlich frappant, vor allem auch unter dem Aspekt, dass sich die pädagogischen Grundsätze in schuleigenen und schulexternen Tagesstrukturen nicht unterscheiden, sondern den gleichen kantonalen von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien folgen.

Da die Rahmenbedingungen einzig auf der Verordnungsebene und in ergänzenden Richtlinien geregelt werden, unterstützte ich aus Überzeugung die Forderung nach einem eigenen Gesetz, das innerhalb einem Jahr eingeführt werden soll.

Damit kann nun auch der Geltungsbereich der Tagesstrukturen, der aktuell nur für Volksschüler gilt hoffentlich besser geregelt werden. Auch Privatschulen betreuen Kinder schul- und familienergänzend. Eltern müssen aber automatisch auf ihr Recht auf familienergänzende Betreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen verzichten, wenn sie ihr Kind(er) in einer privaten Bildungsinstitution anmelden.

Die Wichtigkeit der familienergänzenden Tagesstrukturen für die Standortattraktivität unseres Kantons und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  ist unbestritten.
Darum hat der Grosse Rat im Herbst 2021 für den weiteren Ausbau 74 Millionen Franken gesprochen. Die GLP ist der Meinung, dass eine eigene gesetzliche Regelung den notwendigen Rahmen dafür bieten kann.


Grosser Rat 18. Mai 2022: Votum betreffend gesetzliche Regelung für Tagesstrukturen und Ferienangebote

In der Volksschule von Basel-Stadt wurden in Tagesstrukturen rund 4600 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und knapp 1000 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe im Schuljahr 20/21 betreut. Diese Zahlen werden weiter steigen.

Die Tagestrukturen bilden zusammen mit der Ferienbetreuung, den Kindertagesstätten und den Tagesfamilien die Bausteine der kantonalen Kinderbetreuung.

Diese ist im Kanton Basel-Stadt per Verfassung als familienergänzend für alle Eltern gleichermassen festgehalten. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und im Gegensatz zur kostenlosen Volksschule, werden Beiträge erhoben.

Der Grundsatz basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Die HarmoS-Beitrittskantone verpflichten sich zur Organisation der Primarschule vorzugsweise in Blockzeiten sowie zur Organisation eines schulergänzenden Betreuungsangebots, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.

Der enge sachliche Zusammenhang der Tagesstrukturen mit dem Unterricht an der Volksschule, den die Regierung in ihrem Bericht zur Motion erwähnt, bezieht sich nach Auslegung der Grünliberalen darauf, dass grundsätzlich schulergänzende Betreuungsangebote geschaffen und die beiden Zeitstrukturen koordiniert werden.

Dies betrifft ebenso die nach pädagogischen Grundsätzen geführte Betreuung von Schülerinnen und Schüler in Kindertagesstätten.Das HarmoS-Konkordat gibt kein «nationales Modell» vor. Vielmehr sollen unterschiedlichekantonale Angebote möglich sein, je nach Bedarf und Situation vor Ort. Mit einer weitergehenden Verknüpfung von Schule und der Tagesstruktur-Betreuung stellt sich den Grünliberalen die Frage, ob die Volkschule von Basel-Stadt die familienergänzende Betreuung als unterrichtsergänzendes Bildungsangebot versteht.

Falls dem so ist, jedoch nicht alle Kinder daran teilnehmen, weil das Angebot freiwillig ist, steht für uns im Raum, ob die Chancengleichheit in diesem Modell sichergestellt ist.

Die GLP ist jedenfalls zum Schluss gekommen, dass Schule und Betreuung durchaus separat betrachtet und dennoch pädagogische Grundsätze verfolgt sowie infrastrukturelle und organisatorische Synergien der Schulen genutzt werden können.

Bereits heute werden fast so viele Kinder in Tagesstrukturen betreut wie in Kindertagesstätten. Die Rahmenbedingungen für Kitas werden in einem eigenen kantonalen Gesetz geregelt, worauf das Parlament Einfluss hat.

Tagesstrukturen werden von der Volkschule selbst oder von Privaten angeboten. Eine rudimentäre Regelung im Schulgesetz ist aufgrund der weiteren Entwicklungsperspektive des Angebots nicht optimal. Dies, weil die Rahmenbedingungen auch zukünftig einzig auf der Verordnungsebene und in Richtlinien geregelt würden.

Auch die Ferienbetreuung soll separat geregelt werden, weil es hier gerade nicht um Schule geht. Die Ferienbetreuung muss für alle Familien im Kanton gewährleistet sein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und die Standortattraktivität unseres Kantons zu sichern.

Ein eigenes Gesetz stellt sicher, dass hinsichtlich der Leistungen und der Finanzierung überall die gleichen Rahmenbedingungen gelten – unabhängig vom Ort, wo Tagesstrukturen stattfinden. Aktuell besteht ein frappanter Unterschied bei den Kostenansätzen für einen Tagesstrukturplatz an der Schule oder für einen schulexternen Tagesstrukturplatz im Quartier.

Förderliche Bedingungen führen zu einem differenzierten, qualitativ hochstehenden Weiterausbau der Angebote im Kanton, die möglichst vielen Eltern und ihren Kindern gerecht werden.

Die Überlegungen der GLP in Bezug auf die Fristverlängerung auf 3 Jahre zur Umsetzung der Motion sind wie folgt:

Herr Regierungsrat Cramer informierte, dass die bevorstehende Revision des Schulgesetzes keinen politischen Zweck verfolgt. Es ginge darum, dass ein erfolgreiches, zukunftsorientiertes Basler Bildungswesen, ein starkes und zeitgemässes rechtliches Fundament benötige.

Die GLP teilt diese Einschätzung absolut. Eine Verknüpfung mit dieser Motion, wo es um eine separate gesetzliche Regelung der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung geht, liegt nicht auf der Hand. Aus dargelegten Gründen lehnten wir die Fristverlängerung von 3 Jahren ab und unterstützen die Überweisung zur Erfüllung des Vorstosses wie von den Motionär:innen gefordert.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion Claudio Miozzari betreffend gesetzliche Regelung für die Tagesstrukturen und Ferienangebote: https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111172

Ratschlag betreffend Ausbau der Tagesstrukturen und Bericht der Bildungs- und Kulturkommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200110699

Bildquelle:
www.gisikon.ch/schule/tagesstrukturen/ferienbetreuung.html/95

 

Luftqualität an Basler Schulen verbessern

Während der Corona-Pandemie ist die Luftqualität an den Basler Schulen in den Fokus der Öffentlichkeit und der Medien gerückt. Wie sich die pandemische Lage weiterentwickelt ist unklar. Es ist aus meiner Sicht sinnvoll die Zeit jetzt zur Vorbereitung eines Konzepts ab kommendem Schuljahr 22/23 zu nutzen und die bereits gemachten Erfahrungen in die Überlegungen zur Verbesserung der Luftqualität in den Klassenzimmern einzubauen.
Schulleitungen die Verantwortung für die Raumqualität in den einzelnen Schulzimmern zu übergeben, obwohl sie selbst nicht vor Ort im Klassenzimmer unterrichten, finde ich nicht praktikabel.
Die Fachgruppe Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt hat sich vertieft mit dem Thema auseinandergesetzt und die Fachmeinung eines Architekten eingeholt. Basierend auf den Erkenntnissen habe ich eine Erstüberweisung der Motion unterstützt und der GLP-Fraktion empfohlen.


Grosser Rat 11. Mai 2022: Votum betreffend bessere Luftqualität an Basler Schulen im Winter 2022/23

Es ist unbestritten, dass eine gute Luftqualität unabdingbar für das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler ist. Unabhängig von der Pandemiesituation müssen CO2-Werte unter 1000 ppm in Schulen eingehalten werden.

Corona hat aber deutlich gezeigt, dass die Schulen konzeptionell wenig bis gar nicht auf eine nachhaltige Raumlüftung vorbereitet waren. Dabei waren die Notwendigkeit und der Nutzen schnell erkannt. Pandemiegerechtes Lüften verringert die Infektionswahrscheinlichkeit durch Aerosole.

Nach Ansicht der Grünliberalen macht die Forderung der Motion Sinn, mittels ganzheitlichen Konzepts die Verbesserung der Luftqualität an den Schulen von Basel-Stadt anzuvisieren.

Im Hinblick, dass sich die Schulen auf das Herbst-Winter Semester jetzt vorzubereiten haben, wird mit der Erstüberweisung eine Grundlage durch die Regierung geschaffen, wie weiter zu verfahren ist.

Wir teilen alle die Meinung, dass niedrige CO2-Werte durch Lüften erreicht werden. Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden,potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.

Dies wiederum setzt voraus, dass die Luftqualität mittels CO2-Messgeräte kontrolliert wird. Deshalb halten die Grünliberalen die standardmässige Ausstattung von Klassenzimmern mit CO2-Messgeräten für zielführend. Umso mehr, weil sich die Luftqualität in den zahlreichen Unterrichtszimmern voneinander unterscheidet.

Ohne Messgeräte führte es in der Vergangenheit dazu – während der akuten pandemischen Lage -, dass manche Lehrpersonen im Winter praktisch mit durchgehend geöffneten Fenstern unterrichteten. Andere wiederum lüfteten nur in der Pause.Kritischer sehen wir, die Schulen mit festinstallierten Lüftungssystemen auszurüsten.

Lüftungssysteme können nicht einfach in bestehende Gebäude eingebaut werden, ohne dass dies grosse bauliche Massnahmen nach sich ziehen würde. In Lüftungssystemen steckt zudem viel graue Energie. Neben den Materialien, der Herstellung und dem Lieferweg sind es vor allem der Betrieb, der Unterhalt sowie die Reinigung der Systeme, die viel Energie verbrauchen und hohe Kosten verursachen. Sie vergrössern ausserdem das Bauvolumen, was zu einem höheren Ressourcenverbrauch führt.

Das mag der Grund sein, warum man davon abkommt, fixe Lüftungs-Systeme mit integrierten Luftfiltern zu verbauen. In der Konsequenz braucht es aber gerade deswegen ein nachhaltiges Konzept mit entsprechenden Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an den Schulen und Standards, um die Luftqualität in den Räumen festzulegen.

Mobile Luftreiniger wiederum sind teuer, brauchen viel Platz und sind nicht geräuschlos. Sie reduzieren den CO2-Gehalt in Innenräumen kaum. Studien haben gezeigt, dass das Stosslüften weitaus wirksamer ist.

Das Fazit aus der Darlegung ist:
In Zeiten, da nicht nur der CO2-Gehalt in Räumen, sondern insbesondere die CO2-Belastung der Umwelt durch Produktion, Betrieb und Unterhalt von Installationen reduziert werden sollen, setzt eine Mehrheit der Grünliberalen auf die einfache und wirksame Methode des Fensteröffnens und die Kontrolle des CO2-Gehalts durch Messgeräte.

Dies gilt auch für Schulen mit fixen Lüftungssystemen, weil darauf geachtet werden muss, dass der Umluftanteil zugunsten des Frischluftanteils möglichst reduziert wird.

In Bezug auf eine kurz- und langfristige Konzeption und darauf basierende Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an den Schulen von Basel-Stadt, stehen für die GLP Fragen im Raum, auf deren Beantwortung durch die Regierung wir gespannt sind.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Motion von Pascal Pfister (SP) betreffend Konzept Luftqualität an Basler Schulen:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396926.pdf

Bildquelle:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118659/Studie-im-Klassenzimmer-Stosslueften-wirksamer-als-Filtergeraete

Späterer Schulbeginn für die Schülerinnen und Schüler

Der Vorstoss, den Schulbeginn im Kanton Basel-Stadt grundsätzlich um 30 bis 60 Minuten nach vorne zu verschieben und für die Kinder und Jugendlichen zusätzlich flexibel zu gestalten ist sympathisch und durchaus verständlich. Ich selbst gehöre zu den Eulen und nicht zu den Lerchen.
Der Kanton Basel-Stadt ist was den Schulstart betrifft aber bereits sehr fortschrittlich unterwegs. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wie beispielsweise Basel-Land, startet die Schule bei uns einheitlich um 8 Uhr. Basel reagierte damit auf eine Studie der Universität Basel aus dem Jahre 2013. Das Expertenstatement vom Kinderspital Zürich, auf das sich die Motionärinnen beziehen, ist meiner Meinung nach unter dem Aspekt zu beurteilen, dass in Zürich die Schulen um 7.30 Uhr starten.
In der Fachgruppe Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt wurde das Thema von allen Seiten betrachtet, diskutiert und argumentiert. Schlussendlich waren sich aber alle Mitglieder einig, die Gegenargumente überzeugten mehr. Dabei stand vor allem die Chancengleichheit und -gerechtigkeit im Fokus, die garantiert werden müssen, ebenso aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.  Argumentiert wurde auch mit einem drohenden Abbau der Bildungsqualität an den Basler Schulen.

Die Standpunkte der Fachgruppe unterstütze ich. Ich erkenne keinen Mehrwert, wenn anstatt Schule Betreuungsangebote aufgebaut werden müssen – die Kinder schlafen ja dann nicht länger – aber es findet ein Abbau beim Schulprogramm statt und anstatt Freizeit, besuchen die Kids Lernangebote, wenn sie mit der Selbständigkeit überfordert sind. Privilegiert werden diejenigen Kinder, deren Eltern zu hause sind, was wiederum dann eher Frauen trifft. Das soziale Gefälle wird verstärk und die Chancenungleichheit nimmt in der Konsequenz zu.

In der Debatte zum Vorstoss war ich eine der letzten Rednerinnen. Viele Argumente wurden von meinen Grossratskolleginnen und Kollegen bereits eingebracht. Daher habe ich das Votum für die Grünliberalen gekürzt und auf einzelne Punkte fokussiert. Ich stelle interessierten LeserInnen das vollständige Votum zur Verfügung. Der Vorstoss wurde nicht zur Behandlung an den Regierungsrat überwiesen.


Grosser Rat 11. Mai 2022: Votum betreffend späterer Schulbeginn am Morgen für Schülerinnen und Schüler

Der Schulunterricht beginnt in Basel um 8 Uhr – im Gegensatz zu anderen Kantonen. Es ist nachvollziehbar, dass sich die Kinder und Jugendlichen einen noch späteren, flexibleren Schulbeginn wünschen. Wir können sie aber nicht für daraus folgende Nachteile verantwortlich machen.

Die Einführung der Blockzeiten, und damit der gleichzeitige Unterrichtsbeginn für alle Schulstufen, stellt einen Meilenstein dar bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Alle Kinder verlassen gleichzeitig das Haus. Beide Elternteile können ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen – und dennoch schlafen die Kinder in Basel länger als in anderen Kantonen!

Wollen wir kein Abbau beim Schulprogramm, führt noch längeres Ausschlafen zu noch kürzeren Pausen. Es sei denn, der Schulbetrieb würde in den Abend hinein verlegt. Was in der Konsequenz einen Abstrich bei den Freizeitaktivitäten der Kinder und Jugendlichen bedeutet.

Führen wir auch in der Primarschulen eine Einlaufzeit ein, würden jährlich 190 Lektionen fehlen. Somit würden wir einen Abbau bei der Bildungsqualität betreiben oder verzichten damit auf musische Fächer oder Sport – wie das Pilotprojekt in Gossau. Also Fächer, für deren Berechtigung wir in Basel kämpfen.

Müssten aber alle Schulen in irgendeiner Form die Stundentafeln garantieren, wäre dies mit noch mehr Bürokratie und Organisationsaufwand verbunden – und das in einer Zeit, da die Schulen aufgrund des langjährigen Reformzustands und der integrativen Schule bereits über die Massen belastet sind.

Ich finde es ebenso heikel, den Fernunterricht als Argument für besseres Lernen beizuziehen. Die Erfahrungen mit dem digitalen Lernen sind durchzogen. Es wurde festgestellt, dass es zu einer Mehrbelastung der Eltern geführt hat – dort, wo die Eltern ihre Kinder und Jugendlichen beim selbstständigen Lernen unterstützen konnten. Dort, wo das nicht möglich war, hat es vor allem zu Benachteiligungen geführt und zu einer Verringerung der Chancengleichheit.Das bedürfnisgerechte Wählen der Umsetzungsmodelle durch die Sekundar-Schulstandorte sehen wir ebenso kritisch, weil es die Gewichtung von zahlreichen Bedürfnissen voraussetzt.

Es werden noch grössere Unterschiede an den öffentlichen Schulen kreiert als die, die wir aufgrund der Teilautonomie haben. Die Eltern haben keine Wahlfreiheit und es ist problematisch für die Chancengerechtigkeit der Kids.

Damit die Umsetzungsmodelle für berufstätige Eltern und deren Kinder und Jugendliche nicht zum Nachteil werden, sollen zusätzliche Angebote im Betreuungsbereich und bei den Lernangeboten aufgebaut werden.

Die Probleme, die ein späterer Schulbeginn schafft, werden also erkannt und es zeigt, dass viele Kinder schlussendlich nicht länger schlafen könnten, wenn sie ein Betreuungsangebot nutzen müssten – oder anstatt Freizeit hätten, ein Lernangebot besuchten.

Schwer tut sich die GLP auch damit, dass der Entscheid für einen späteren Schulbeginn an den Berufsfachschulen, wo der Unterricht jetzt um 7.30 Uhr beginnt, diesen Schulen überlassen bleiben soll.

Für diese Jugendlichen sind der jetzt schon frühere Unterrichtsbeginn und der oft schon frühere Arbeitsbeginn im Betrieb offenbar kein Problem.

Wenn daraus aber eine Benachteiligung der Leistungsmöglichkeiten und der psychischen Gesundheit resultiert, wie die Motion für alle anderen Schülerinnen und Schüler darlegt, dann stellt sich den Grünliberalen die Frage, wie die bereits bestehenden Nachteile der Berufslehrenden in dieser Hinsicht legitimiert werden?

Und wie die Attraktivität der Berufslehre gesteigert werden kann, wenn der Unterschied zur Schule derart einschneidend für die Jugendlichen ist?

Mit dem im Vergleich zu anderen Kantonen späteren Schulbeginn um 8 Uhr hat Basel-Stadt bereits auf die Ergebnisse der Studie der Universität Basel aus dem Jahr 2013 reagiert. Daran wollen wir Grünliberalen nicht rütteln.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Motion von Franziska Roth und Alexandra Dill (SP) späterer Schulbeginn für Schülerinnen und Schüler:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396925.pdf

Bildquelle:
https://www.waz.de/mediacampus/best-of/soll-die-schule-spaeter-anfangen-id11771962.html

Notiz: Basel hat auf das Schuljahr 2015/16 aufgrund der Studie von Sakari Lemola von der psychologischen Fakultät der Universität Basel, den Schulbeginn um 20 Minuten für alle Kinder und Jugendlichen verschoben!

Studie: https://www.unibas.ch/de/Aktuell/News/Uni-Research/Sp-terer-Schulbeginn–wachere-Jugendliche—bereits-bei-Verschiebung-um-20-Minuten.html

Untersuchung nach Einführung des späteren Schulbeginns in Basel:
https://www.unibas.ch/de/Aktuell/Uni-Nova/Uni-Nova-127/Uni-Nova-127-Spaeterer-Schulanfang-wachere-Kinder.html

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