Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Monat: Februar 2022

Der Basler Weg

Vermerk zur Debatte im Grossen Rat

Ich bedanke mich bei Regierungsrätin Stephanie Eymann für die wohlwollende Wort zu meinem Vorstoss bezüglich der Begleitmassnahmen zur Umsetzung des ausgedehnten Bettelverbots in Basel.

Die gesetzliche Vorgabe dient dazu die Bettelproblematik in Basel zu entschärfen, nicht dazu sie zu verbieten. Jeder Mensch hat das Recht um Hilfe zu bitten. Der Basler Weg stellt einen menschenwürdigen Umgang mit den ausländischen Bettlerinnen und Bettlern sicher. Die Begleitmassnahmen sorgen dafür, dass das friedliches Miteinander im Interesse der Bevölkerung und der bettelnden Menschen garantiert wird.
Im Verlaufe der Geschäftsbehandlung wurde ich gefragt, wie ich zum Berner Modell stehe. Der Berner Weg kennt kein Bettelverbot, dafür aber auch keine Duldung eines Aufenthalts von Bettlerinnen und Bettlern mit EU/EFTA Nationalität. Das bedeutet in der Konsequenz ein komplettes Bettelverbot, weil die ausländerrechtliche Möglichkeit des Aufenthalts von 90 Tagen nicht gewährt wird. Die rechtliche Auslegung durch die Regierung von Basel-Stadt hingegen erlaubt allen Bettlerinnen und Bettlern um Hilfe zu bitten.

Aufgrund der 2. Überweisung der Motion setzt die Regierung nun auch die Forderungen um, die sie als unzulässig erachtet hat:

  • Bereits vor der Debatte im Grossen Rat wurde die Forderung Nr. 1 „Bildung einer Task Force“ umgesetzt, was die Grünliberalen ausdrücklich begrüsst haben. Dennoch weise ich darauf hin, dass die Schnittstelle Polizei-Veterinäramt ungenügend greift und bei der Bevölkerung Empörung auslöst, weil Hunde zum Betteln missbraucht werden. Es besteht Verbesserungsbedarf, deshalb hat meine Grossratskollegin Claudia Baumgartner eine Schriftliche Anfrage zur Fachstelle Tierschutzdelikte eingereicht. Weiter setzen sich unsere GLP-Mitglieder, Michael Burkhardt und Andrea Strähl, aktiv für den Tierschutz ein und haben die Petition „für eine Polizeifachstelle gegen Tierquälerei in Basel“ lanciert.
    https://act.campax.org/petitions/fur-eine-polizeifachstelle-gegen-tierqualerei-in-basel-stadt
  • Die unzulässige Forderung Nr. 5. „das Prüfen und Umsetzen einer eventuellen befristeten Aufstockung der personellen Ressourcen im öffentlichen Raum“ schafft die Rahmenbedingungen, um überhaupt situativ reagieren zu können. Vielleicht hätte man sie eher nur als freudige Empfehlung formulieren müssen, aber die in den zulässigen Forderungen Nr. 4, 6, 7,8 formulierten Massnahmen erfordern ebenso zusätzliche Ressourcen und sollen jetzt umgesetzt werden.
  • Auch die Forderung Nr. 3 „der Einbezug von Mittler:innen im öffentlichen Raum“ ist angeblich unzulässig. Warum? Der stetige Dialog mit den Bettlerinnen und Bettlern ist wichtig, wenn es die Situation verlangt und unterstützt das Community Policing. Es ist ein präventiverniederschwelliger Beitrag zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen und für das Zusammenleben im öffentlichen Raum wichtig.
  • Bei der unzulässigen Forderung Nr. 2 „Zusammenarbeit mit auswärtigen Sozialämtern“ hat die Regierung effektiv keinen Einfluss auf die ausländischen Ämter, aber die kantonalen Behörden erhalten durch die Regierung den verpflichtenden Auftrag, diese Zusammenarbeit zu initiieren und – wo es bereits heute Praxis ist – zu vertiefen. Im Kanton Bern ist es zum Beispiel Praxis aufgrund der institutionalisierten Zusammenarbeit mit den jeweiligen Botschaften, die Bettler und Bettlerinnen an sie zu verweisen, damit sie dort Hilfe beantragen können. Dass die Forderung umsetzbar ist, bestätigt die Regierung selbst, da ja die zulässige Forderung Nr. 7, „Hilfsmassnahmen vor Ort“ ebenfalls von der Entscheidungshoheit derEntscheidungsträger in den Herkunftsländern abhängig ist.

Grosser Rat, 16. Februar 2022, Votum Stellungnahme zur Motion Sandra Bothe Begleitmassnahmen zum Thema Betteln «Basler Weg»

Seit Oktober 21 wird die Behandlung des Berichts der Regierung verschoben und die Situation in Basel, bezüglich ausländischer Bettlerinnen und Bettler war mal weniger, mal mehr angespannt. Was die Grünliberalen nicht wollen, ist ein erneutes Aufflammen der Polemik rund um das Thema Betteln. Sondern Hand bieten, um Handlungsspielraum zu ermöglichen, die wiederkehrende Problemstellung, die sich wellenmässig verschärft, jetzt anzugehen.

Ich bin weiter überzeugt, dass wir in Basel eine ganzheitliche Sicht und Strategie zum Umgang mit dem Betteln brauchen. Eine, die die Bevölkerung miteinbezieht.
In dieser Absicht wurde zum Thema „Betteln als ein Prüfstein für die Solidarität“ an einem sehr gut besuchten Podium im vergangenen Dezember in Basel diskutiert. Dabei wurde klar, dass sich die Bevölkerung vor allem in Bezug auf den Umgang mit der sichtbaren Armut und Bettelei verunsichert und hilflos fühlt und entsprechend unterschiedlich reagiert. Manche fühlen sich gestört, andere nehmen die Erscheinung als Herausforderung an. Wenn wir die Bevölkerung unterstützen wollen, ist die Forderung nach der Umsetzung einer Sensibilisierungskampagne angezeigt. Der Moment ist jetzt ideal alles aufzugleisen, bevor die Gemüter erneut hochkochen.
Am Podium nicht abschliessend beantwortet wurde die Frage, wessen Aufgabe es ist – Politik, Staat, oder Gesellschaft – die weitreichende Problematik der sich in Basel befindenden ausländischen bettelnden Menschen zu lösen. Die Anwesenden waren sich aber einig, dass es das Engagement in den Herkunftsländern braucht, weil diese Menschen nicht nur in der Schweiz keine Perspektive haben, sondern auch in ihrer Heimat. Die Podiumsbesucher kamen weiter zum Schluss, dass die Politik und der Staat das Problem allein nicht lösen kann. Gefragt sei ebenso individuelles Engagement aus der Zivilbevölkerung, von gemeinnützigen Institutionen und auch von den Kirchen.
Ich begrüsse die Forderung nach mehr Privatinitiativen und eine gesamt-gesellschaftliche Sicht und meine, der Basler Weg kann miteinander funktionieren. Wir haben heute die Chance, diese Brücke zu schlagen, indem wir der Regierung den verbindlichen Auftrag zur Umsetzung der notwendigen Begleitmassnahmen erteilen.

Vorausschauend wissen wir, dass das Thema erneut zu einem Zankapfel werden wird. Infolgedessen ist es der richtige Zeitpunkt, die Problemstellung aktiv anzugehen. Damit finden wir einen menschenwürdigeren Umgang mit den Bettlerinnen und Bettlern in Zukunftunter Einbezug der notwendigen Stellen und der Basler Bevölkerung.
Die Grünliberalen bleiben bei der Empfehlung zur Überweisung als Motion, weil wir der Regierung einen inhaltlichen Auftrag zum Tätigwerden erteilen, ohne uns in die konkrete Umsetzung der Massnahmen durch die Verwaltung einzumischen – weder in finanzieller, personeller noch organisatorischer Hinsicht. Es leuchtet uns jedenfalls nicht ein, warum 4 der Forderungen ein unzulässiger Eingriff in die Organisation der Verwaltung oder in die Bedarfsverwaltung der Regierung sein sollen, die anderen 4 aber nicht. In beiden Fällen verlangen wir das Ergreifen einer Massnahme gemäss § 42 Abs.1 der Geschäftsordnung des Grossen Rats. Es liegt in der Natur der Dinge, dass Massnahmen mit Aufwand verbunden sind.

Die Grünliberalen waren – im Gegensatz zur Regierung – der Meinung, dass die Duldung eines Aufenthalts von Bettlerinnen und Bettlern mit EU/EFTA Nationalität nicht den Ausführungen des Staatssekretariats für Migration entspricht und in anderen Kantonen auch nicht gewährt wird. Die Auslegung wurde für Basel-Stadt anders definiert und somit war der GLP klar, dass ausländische Bettler – auch aus Südosteuropa – die ausländerrechtliche Möglichkeit des Aufenthaltes von 90 Tagen hier in Basel nutzen werden, um ihre Perspektiven zu verbessern. Die Annahme, dass mit der Gesetzesanpassung für ein ausgedehntes Bettelverbot die Bettlerinnen und Bettler Basel automatisch fernbleiben würden, hat sich nicht bestätigt. Ich gehe eher davon aus, dass ausländische Bettlerninnen und Bettler in Zukunft immer wieder mal zu unserem Stadtbild gehören werden. Wir müssen lernen, damit und miteinanderumzugehen.

Die geforderten ergänzenden Begleitmassnahmen garantieren dabei das friedliche Miteinander. Wir haben nun die Gelegenheit, die Regierung binnen sechs Monaten verbindlich zu beauftragen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Bericht der Regierung:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395397.pdf

Mediale Berichterstattung:
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/grosser-rat-basler-weg-beim-bettelverbot-linke-kritisiert-passivitaet-der-regierung-ld.2253056?mktcid=smsh&mktcval=E-mail

Bildquelle:
stuttgarter-nachrichte/kirchheim-plakate-gegen-aufdringliche-bettler

Evaluation und Beruhigung der Integrativen Schule

Der Regierungsrat hat die Abschreibung des Vorstosses empfohlen. Ich habe mich für Stehenlassen stark gemacht, weil ich der Meinung bin, dass die getroffenen Massnahmen nicht zur Beruhigung geführt haben und die Evaluation nicht abgeschlossen ist. Die Fachgruppenleiterin Bildung der Grünliberalen Basel-Stadt, Christine Staehelin, hat massgeblich am Entwurf zum Votum mitgearbeitet, wofür ich mich bedanke. Basierend auf der Empfehlung hat die Fraktion dem Antrag zum Stehenlassen folgen können.


Grosser Rat 16. Februar: Votum betreffend Anzug Annemarie Pfeifer Evaluation und Beruhigung der integrativen Schule

Mit ihrem Anzug verlangen Annemarie Pfeifer und Konsorten sowohl die Evaluation der integrativen Schule als auch deren Beruhigung. Tatsächlich wurden verschiede Massnahmen auch zur Beruhigung eingeführt, beispielsweise die Einführungsklassen, das Timeout-Angebot, spezielle Förderräume, spezifische Sprachförderungs-Klassen – sogenannte SSR-Klassen. Ausserdem wurden die Ressourcen für Logopädie und Psychomotorik aufgestockt.

Mit diesen Massnahmen sollen die Lehr- und Fachpersonen unterstützt, der Schulalltag beruhigt und das gesamte Schulsystem entlastet werden. Deshalb beantragt der Regierungsrat, den Anzug abzuschreiben. Aber haben all diese Massnahmen tatsächlich zu einer Beruhigung des Schulalltags geführt?

Die Ressourcen von 2 Millionen, die beispielsweise für Einführungsklassen gesprochen wurden, werden aktuell für ganz unterschiedliche, grösstenteils individuelle Fördermassnahmen verwendet; Einzelne Kinder werden also individuell oder in kleinen Gruppen gefördert, die dann nicht am Unterricht der Klasse teilnehmen.

Das gleiche gilt für jene Schülerinnen und Schüler, die ein Time-Out-Angebot besuchen oder individuelle Förderräume. Auch Kinder, die in SSR-Klassen beschult werden, besuchen nicht während der gesamten Unterrichtszeit den Klassenunterricht. Wenn die Ressourcen für die Logopädie und die Psychomotorik aufgestockt werden, dann werden vermehrt Schulstunden für diese Therapiestunden genutzt und diese Schülerinnen und Schüler besuchen dann den Regelunterricht ebenfalls nicht.

War eine Klasse ursprünglich der Ort, wo alle Kinder beschult wurden, ist sie heute ein Ort des Kommens und Gehens.

Während ein Kind die Logopädie besucht und eine weitere Gruppe durch die Schulische Heilpädagogin gefördert wird, unterrichtet die Lehrperson jene Schülerinnen und Schüler, die in der Klasse verbleiben. Wegen dem Kommen und Gehen ändert im Verlauf des Schulmorgens die Gruppezusammensetzung manchmal mehrmals. Die Klassenlehrpersonen unterrichtet ihre Klasse infolgedessen oft nicht als Ganze. Abgesehen davon, dass dies unzählige Absprachen fordert und einiges an Organisationstalent voraussetzt, nehmen mehrere Kinder gar nicht mehr in vollem Umfang am Klassenunterricht teil und verpassen damit auch vieles.Mit einer Beruhigung des Schulalltags hat dies nichts mehr zu tun. Das System wird nicht entlastet, sondern an die Grenzen seiner Funktionsfähigkeit gebracht. Die Belastung der integrativen Schule zeigt sich auch darin, dass offenbar immer mehr Kinder einen Förderbedarf ausweisen und dagegen dann wiederum Massnahmen ergriffen werden. Anstatt dass die Regelschule ein Ort des Lernens für alle ist, ist sie ein Ort für wenige geworden, die ihren Anforderungen ohne zusätzliche Unterstützung gewachsen sind. 

Wenn nun der Regierungsrat von Massnahmen spricht, die zu einer Entlastung des Systems führen sollen, dann stellt sich auch die Frage, was denn das System belastet.
Die Kinder?

Gegen diese Ansicht wehrt sich die GLP vehement. Eine Schule, die nicht mehr für die meisten Kinder ein Ort des Lernens sein kann, soll nicht davon ausgehen, dass die Kinder zunehmend nicht mehr passen, sondern sie muss ihre eigene Funktionsweise und jene Reformen, die zu dieser Situation geführt haben, grundsätzlich hinterfragen.

Auch weil dies in der Konsequenz Einfluss auf die Bildungsqualität der Schulen hat. Auf die Tatsache, dass die Schule von den Lehr- und Fachpersonen und von den Schülerinnen und Schülern zunehmend als Ort der Be- und Überlastung und des Drucks wahrgenommen wird, muss dringend reagiert werden.

Doch die eingangs beschriebenen Massnahmen sind wohl noch nicht die richtigen Antworten zur Beruhigung der integrativen Schule. Sie führen nur zu mehr Diagnosen, zu noch mehr Absprachen und mehr Administrations- und Organisationsaufwand.

Der Schlussbericht zur Systemevaluation über die Wirksamkeit der integrativen Volkschulen erfolgt wiederum erst im 2023. Auf diese Resultate sind wir Grünliberalen gespannt. Auch deshalb empfehlen wir den Anzug stehen zu lassen – und – bis jene Antworten gefunden und jene Massnahmen getroffen sind, die die Schule wieder zu einem Ort für die aller meisten macht und für die ganz wenigen, die einer besonderen Förderung bedürfen, spezielle Angebote bereitstellt, die auf ihre ganz spezifischen Bedürfnisse eingehen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bericht zum Regierungsratsbeschluss zum Anzug Annemarie Pfeifer und Konsorten betreffend Evaluation und Beruhigung der Integrativen Schule
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395589.pdf

Bildquelle:
https://www.nzz.ch/schweiz/schule-kritik-an-integrativem-unterricht-ruf-nach-kleinklassen-ld

Keine Ausgrenzung von Kindern in den Tagesferien

Motion Februar 2022

Keine Ausgrenzung von Kindern in den Tagesferien auf Grund der Schulwahl
Herzlichen Dank allen Mitunterzeichnenden – ich freue mich über die sehr breite Unterstützung, Claudio Miozarri als Zweitunterzeichner und der Fraktion der Grünliberalen Basel-Stadt für ihren wertvollen Support.

Der Vorstoss steht in direktem Zusammenhang mit der neuen Regelung in Bezug auf die Buchung der Tagesferien-Angebote ab den Frühlingsferien 2022 im Kanton Basel-Stadt. Das vom Kanton subventionierte familienergänzende Tagesferien-Angebot – zurückzuführen auf eine private Initiative – ist seit bald 20 Jahren ein Erfolgsmodell und wird seit 2005 im Basler Ferienkalender in Zusammenarbeit mit dem Kinderbüro publiziert.

Dass staatliche schuleigene Tagesstrukturen an bestimmten Schulstandorten auch eine subventionierte Ferienbetreuung (tageweise) für Kinder der Volksschulen anbieten, ist separat zu betrachten. Sie entspricht dem politischen Willen, die kantonalen Betreuungsangebote aufgrund des zunehmenden Bedarfs der Eltern, bedürfnisgerecht auszubauen (Motion Kaspar Sutter).

Alle Eltern von Basel-Stadt mit Kindern im Kindergarten und der Primaschule hatten bisher zu den gleichen Bedingungen Zugang zum wertvollen Betreuungsangebot der Tagesferien, das von privaten Anbietern durchgeführt wird. Es garantiert allen Erziehungsberechtigten, die im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während den Schulferien und ist infolgedessen auch von zentraler Bedeutung für die Gleichstellung der Geschlechter, der kulturellen Integration und der ausserschulischen sozialen Durchmischung der Kinder. Gemeinsam mit ihren „Gspänli“ verbringen sie ihre Freizeit während der schulfreien Zeit beispielsweise im tollen Tagesferienangebot der Robi-Spielaktionen.Eine Woche Tagesferien (5 ganze Tage) kostet Fr. 200.- pro Kind. Weiter ist eine Reduktion der Elternbeiträge analog der Prämienverbilligung der Krankenversicherung möglich. Die Elternbeitragskosten für Kinder von Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger werden von der kantonalen Sozialhilfe übernommen.

Mit der Einführung der neuen Tagestrukturverordnung per 1. Januar 2022, ist das Tagesferienangebot (und die Feriensportlager) nur für Eltern wie bisher buchbar, deren Kinder die Volksschule besuchen. Eltern, deren Kinder eine private Schule oder einen privaten Kindergarten besuchen, sind von Subventionen ausgenommen und bezahlen neu den vollen Preis von Fr. 400.- pro Woche und Kind. Weiter sind Tagesferien für diese Eltern nur dann buchbar, wenn ein Angebot nicht vollumfänglich durch Kinder der Volksschule ausgebucht ist. Damit werden baselstädtische Privatschüler den ausserkantonalen Kindern gleichgestellt. Manche Basler Eltern haben zudem Kinder in beiden Bildungssystemen, in der staatlichen Schule und der privaten.

Der Umstand führt zu einer Ungleichbehandlung der im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtigen Eltern. Das Recht auf Bildung und das Recht auf Betreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen sind zwei von sich unabhängige Grundrechte, die in der kantonalen Verfassung separat verankert sind (§11 Abs. 1 lit.n „Recht auf Bildung“; §11 Abs. 2 lit. a „Recht auf Betreuung“) und allen Kindern/Eltern im Kanton Basel-Stadt garantiert wird.

Eltern, die ihre Kinder in einem privaten Kindergarten oder einer Privatschule anmelden, bezahlen die Kosten für den Schulunterricht während den Schulwochen vollumfänglich selbst und können diese nicht an den Steuern abziehen.

Die sehr hohe Hürde bei der Anmeldung von Privatschülern im Basler Ferienangebot führt zum Ausschluss der Kinder und zur Ausgrenzung einer bestimmten Elterngruppe. Zum Beispiel Eltern, die ihre Kinder auf die jüdische Schule schicken. Oder Eltern, die mit sehr knappen Einkommensverhältnissen rechnen, aber aufgrund des einkommensabhängigen Angebots der privaten Bildungsinstitutionen ihr Kind dort platzieren können. Oder Kinder, die aufgrund von Verstärkten Massnahmen in einer privaten Bildungsinstitution beschult werden.

Alle Eltern, die aus welchen Gründen auch immer auf die staatlich finanzierte Bildung verzichten, und damit den Staat massgeblich entlasten, verzichten damit nicht auch automatisch auf das Recht auf staatlich finanzierte familienergänzende Kinderbetreuung.

Da die Verordnung seit dem 1. Januar 2022 (Bekanntgabe Mitte Dezember 21) in Kraft gesetzt wurde und der Ausschluss der Privatschüler per Frühjahrsferien 2022 gilt, fordern die Motionär:innen innerhalb von 6 Monaten:

  • Das Aufheben der neuen Regelung für die Tagesferien und die Beibehaltung der bestehenden Praxis für die Buchung vom kantonal subventionierten Tagesferienangeboten (und Feriensportlager). Somit für diese Betreuungsangebote wie bisher freien Zugang zu denselben Bedingungen für alle Eltern, die im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, zu garantieren.
  • Die Sicherstellung des Grundrechts für alle im Kanton Basel-Stad wohnhaften Eltern auf eine familienergänzende Betreuung in angemessener Frist, zu finanziell tragbaren Bedingungen, die den Bedürfnissen der Kinder entspricht (Kantonale Verfassung 11 2 a), unabhängig von der Wahl der Schule.

 

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bildquelle: www.oberwil.ch/dienstleistungen/29134

Kein Abbau bei der GGG Stadtbibliothek Basel

Als Mitglied der Bildungs- und Kulturkommission habe ich mich eingesetzt, dass bei der GGG Quartierbibliothek Hirzbrunnen, der selbstständige Zugang zu Büchern für Kinder und Jugendliche erhalten bleibt. Ich freue mich, dass der Grosse Rat der Empfehlung der BKK gefolgt ist und mit deutlicher Mehrheit, die nötigen Gelder gesprochen hat.


Grosser Rat 9. Februar 2022: Votum Bericht der BKK zum Ratschlag betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die GGG Stadtbibliothek Basel für die Jahre 2022-2025

Die GGG sichert als moderne öffentliche Bibliothek der Stadt Basel den freien Zugang der Bevölkerung zu Wissen und Information. Durch das Netz der Quartierfilialen sind sie nahe am Publikum und ihr Angebot ist leicht zugänglich. Bibliotheken sind generationenübergreifend ein Ort der Begegnung, wo Integration aktiv gelebt wird. Wer also in eine Bibliothek geht, kann sich als Teil einer Gesellschaft fühlen. Dorthin gehen Leute, die neugierig sind und ihre Chancen nutzen wollen.

Hat aber die Bibliothek mit der Zunahme der Digitalisierung von Medien und der Möglichkeit, sich diese per Internet zugänglich zu machen, auch weiterhin die Notwendigkeitals bedientes Angebot, physisch in den Quartieren zur Verfügung zu stehen?

Ja – ich bin davon überzeugt. Sie bleiben ein Ort der Begegnung, der Vielfalt und ein Ort der Kulturen.Auch dann, wenn sie klein und wie ein gemütliches Bücherzimmer eingerichtet sind.

Denn das soziale Miteinander wird in der Zukunft nicht weniger sondern, wichtiger werden. Ich meine sogar, Bibliotheken sind weit mehr als ein Ort wo sich Leute treffen. Sie sind eine Schatzkammer. Menschen treffen auf Werke, auf Abenteuer, auf Kreativität, auf Produktivität. Bibliotheken bilden den Raum für Kommunikation, sind also Informationsaustausch, Bildung und Unterhaltung.Und trotzdem – der digitale Wandel fordert seinen Tribut. Dagegen wehrt sich die GLP nicht. Damit Veränderungen als Chancen verbucht werden können, ist die GGG gefordert, eine ausbalancierte zeitgemässe Strategie aufzugleisen. Das führt wiederum zu Mehraufwand und infolgedessen zu Mehrkosten.

Die GGG hat deshalb Massnahmen zur Kostenreduktion erarbeitet. Dazu gehört die Anpassung der bedienten Öffnungszeiten, sie werden durch den Ausbau der unbedienten Open Libray für Personen ab 18 Jahren kompensiert. Die flexiblen Öffnungszeiten für Leute, die sich zum Beispiel nach der Arbeit selbständig Medien ausleihen wollen, tragen der Entwicklung Rechnung, die aufgrund der neuen Möglichkeiten durch die Digitalisierung entstehen.

Ausser im Fall der Filiale im familiären Hirzbrunnen Quartier. Sie soll eine komplette Umstellung auf Open Libray erfahren – ganz ohne bediente Zeiten. Wegen der Haftungsfrage führt es zum Ausschluss der Kinder und der Jugendlichen. Sie haben keinen selbstständigen Zugang mehr zum Angebot. Dies zum Zeitpunkt, wo die Bibliothek umgebaut und kinderfreundlicher wird. Ein absoluter Widerspruch. Die GLP wertet darum die komplette Umstellung nicht als Zusatzangebot und Beitrag zur Niederschwelligkeit, sondern erkennt darin einen Abbau am bestehenden Angebot.

Davon betroffen sind Kinder aus dem Quartier, die in ihrem Radius selbstständig unterwegs sind, also den täglichen Schulweg selbst meistern und bisher auch allein die Quartiersbibliothek besuchen. Sie leihen sich Computerspiele aus, von denen sie gehört haben oder stöbern in einer neuen Folge ihres Lieblingscomics. In der Bibliothek treffen sie auf Klassenkameraden und referieren über die Neuerscheinung ihrer Lieblingsbuchreihe. Sie schnappen sich ein Sachbuch, auf das sie gerade gestossen sind, vertiefen sich ins Thema, dabei stellen sich ihnen neue Fragen. Wie gut, dass die Bibliothekarin weiss, wo weitere Bücher zum Thema stehen oder dass sie ein anderes Computerspiel empfehlen kann, wenn das gewünschte schon weg ist. Ebenso vielleicht einen Ratgeber, der zum Beispiel von jemand älterem dringend gebraucht wird. Das spielt aber bisher keine Rolle, weil die Mitarbeiter:in das Buch für den kommenden Tag bestellen oder einen anderen Ratgeber empfehlen kann.

Das zeigt, neben den Kindern und Jugendlichen, sind auch die älteren Quartierbewohner:innen von der radikalen Massnahme einer unbedienten Bibliothek betroffen. Das Angebot wäre für sie nicht mehr leicht zugänglich. Viele haben Mühe mit der komplexen Technik der Automatisierung zurechtzukommen und verzichten dann ganz auf das wertvolle und für sie gut erreichbare Angebot. In der Konsequenz verliert die Bibliothek ihren Charakter als lustvoller Ort und generationenübergreifender Treffpunkt und darüber hinaus kann sie ihren Leistungsauftrag im Bereich der Leseförderung und die Koordination mit den Schulen nicht mehr erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel auch die Erstklässler-Karte, die in den ersten Schulwochen an alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger verteilt wird.

Denn Bildung braucht Anregung. Zur Anregung braucht es eine Bedienung – eine Betreuung, die anregt, ermutigt und andeuten kann, welche Bücher mit welchen Abenteuern es hier und dort zu finden gibt. Kinder, die schon früh mit Büchern aufwachsen, sind im Vorteil. Sie lernen, dass Geschichten Spass machen. Das ist eine wichtige Motivation um lesen zu lernen. Lesen ist nicht nur, buchstabieren und Worte entziffern oder Sätze erkennen. Richtig lesen heisst: Verstehen, Begreifen, Kreativ weiterdenken. Bücher lieben.

Einige Stimmen meinen, das Jugendzentrum Eglisee sei eine valable Alternative für die Kinder. Aus der vorgängigen Schilderung wird klar, dass die Zielsetzung eines Jugendzentrums nicht der einer Bibliothek entspricht. Es sind definitiv zwei Paar Schuhe, die sich ergänzen, aber das eine nicht durch das andere abgelöst werden kann.

Basierend auf den Ausführungen unterstützt die Fraktion der Grünliberalen den Antrag auf den Nachtragkredit für die Hirzbrunnen-Filiale als gangbaren Kompromiss. Die Quartiersbibliothek soll neu nach dem Modell Breite betrieben werden. Eine hybride Lösung, die sich durch beschränkte Öffnungszeiten auszeichnet und aber die Open Libray implementiert.

Weiter sprechen wir uns für die Bewilligung der Staatsbeiträge an die GGG Stadtbibliotheken aus. Die Grünliberalen sind grundsätzlich von der wertvollen, vielfältigen Arbeit überzeugt. Die GGG leistet einen grossen gesellschaftlichen Beitrag.

Wir meinen aber, dass es jetzt notwendig ist, die Strategie über die Ausrichtung und Grundstruktur der GGG mit dem Leistungsauftrag in Einklang zu bringen. Aktuell stehen sie im Wiederspruch, da Open Library Kinder und Jugendliche wegen der Haftung ausschliesst, hingegen die Leseförderung als Leistungsziel benennt. Die GLP fordert die Regierung dazu auf, mit der Sprechung des Staatsbeitrags die strategische Ausrichtung der GGG als Grundlage für die Verhandlungen über den neu abzuschliessenden Leistungsauftrag zu nehmen. Denn die Umsetzung der Strategie muss – ohne Übersteuerung durch den Grossen Rat – finanzierbar sein.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bericht der Bildungs- und Kulturkommission:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100396/000000396286.pdf

Ratschlag der Regierung:
https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395687.pdf

Petition P441 „Die GGG Stadtbibliothek Hirzbrunnen muss für Kinder und Jugendliche zugänglich bleiben
https://www.grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200111428

Mediale Berichte:
https://www.bazonline.ch/ggg-hirzbrunnen-soll-weiterhin-bedient-werden-717081848673

Bildquelle:
http://www.stadtbibliothekbasel.ch/de/schulbibliotheken.html

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