Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Monat: September 2021

Massnahmen zur Bildungsgerechtigkeit an den Schulen

Vorstoss 24. September 2021. Um Massnahmen zur Herstellung von mehr Bildungsgerechtigkeit an den Schulen geht es in meiner Schriftlichen Anfrage

Der Anzug von Edibe Goelgeli (SP) fordert die Prüfung der Schülerzuteilung zur besseren sozialen Durchmischung der Schulklassen von Basel-Stadt. Ein komplexes Computerprogramm, das auf einem bestimmten Algorithmus basiert – soll zu mehr Chancengerechtigkeit verhelfen. Gebietsgrenzen der Schulstandorte werden je nach Bedürfnis verschoben.

Die Grünliberalen haben den Anzug begleitet durch ein kritisches Votum überwiesen. In einer Stadt führen auch kleinräumige Anpassungen der Einzugsgebiete zu grosser Unruhe unter den Erziehungsberechtigten. Der Schulstandort, ist bei der Wohnortwahl der Familien oft das ausschlaggebende Kriterium. Folglich hat eine Umverteilung von Schülerinnen und Schüler das Potential, dass die Diskussion der Zuteilung verschärft geführt wird.

Weiter ist die Umverteilung von Kindern aufgrund ihrer Muttersprache und in der Konsequenz ihrer ethnischen Herkunft, insofern ein gefährlicher Ansatz, indem der Schulerfolg mit der ethnischen Zusammensetzung der Klasse in einen Zusammenhang gebracht wird.

Ich bin auch der Meinung, dass leistungsfremde Merkmale wie der sozioökonomische Hintergrund, die Bildungsaspirationen der Eltern, die Erwartungshaltungen oder die Unterrichtsqualität, die Bildungschancen der Kinder beeinflussen. Es zeigen sich weiter verstärkt Bildungsungleichheiten zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher sozialer Herkunft.

Unabhängig von der Prüfung, ob ein Computerprogramm die Zusammensetzung der Kinder in einer Klasse anhand von vordefinierten Zielgrössen besser mischt und ob das realisierbar und sinnvoll ist, bleibt zu klären, ob damit die Dynamik der sozialen Segregation besser aufzuhalten ist. 

Sicher ist, dass jedes Kind das Recht auf ausgezeichnete Bildung hat und darauf, sein Potential umzusetzen. Eine Umverteilung von Kindern, macht aber noch keine bessere Schule. Diese hingegen können selbst eine massgebliche Reduktion von Bildungsungleichheiten ausüben. Schulleitungen sowie die Lehrpersonen und ihr Unterricht haben den grössten Einfluss auf die Schulleistungen und den Lernerfolg, ganz abgesehen von den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. 

Aktuell werden Förderressourcen ausgehend vom Sozialindex standortspezifisch in unterschiedlichem Ausmass gesprochen. Im Hinblick auf die Herstellung von mehr Chancengerechtigkeit mittels effektiver Massnahmen habe ich bereits im Votum angekündigt, einen Vorstoss bezüglich der zusätzlichen Ressourcenverteilung basierend auf dem Sozialindex einzureichen.

Folgende Fragen stellen sich mir, um deren Beantwortung ich den Regierungsrat bitte:

  1. Welche (methodisch-statistischen) Indikatoren und Faktoren werden mit welcher Wertung (Gewichtung) im Sozialindex berücksichtig, die für die Zuteilung der zusätzlichen Ressourcen herangezogen werden. 
  2. Wird die Zusammenstellung des Sozialindexes regelmässig mit Blick auf die Chancengerechtigkeit überprüft, und wenn notwendig angepasst (Monitoring)? 
  3. Wie leiten sich die schulstandortspezifischen Unterstützungsmassnahmen aus dem Sozialindex ab und anhand welcher „Belastungskriterien“ werden die zusätzlichen Ressourcen standortspezifisch verteilt?
  4. Sind die zusätzlichen Ressourcen, welche aufgrund des Sozialindexes für die Schulstandorte gesprochen werden, ausreichend?
  5. Werden die zusätzlich zugeteilten Ressourcen vor Ort tatsächlich so eingesetzt, dass damit ein Beitrag zur Verringerung der Bildungsungleichheit geleistet wird? Wird dies evaluiert und werden die Erfolge gemessen? 
  6. Verfügen die einzelnen Schulstandorte über genügend Autonomie, um erwiesenermassen wirksame Fördermassnahmen gemäss Ressourcenverteilung umzusetzen, damit sie erfolgreich sein können?
  7. Werden aufgrund der Resultate der Checks, standortspezifische schulinterne Entwicklungsfelder für die Chancengerechtigkeit in der Schule und für die Schulentwicklung definiert und umgesetzt. Wenn ja, wie und welche? 
  8. Was wäre nach Einschätzung des Regierungsrats, ein notwendiges Lektionen-Dach (z.B. DAZ, Förderunterricht), welches die Chancengerechtigkeit am besten abdecken würde?
  9. Werden die Formen der kostenintensiven Fördermassnahmen von Fachstellen und Schulen, die einen Beitrag leisten sollen zu mehr Chancengerechtigkeit, wissenschaftlich evaluiert bezüglich ihrer effektiven und effizienten Wirksamkeit zur Reduktion von Bildungsungleichheiten?

Chancengerechtigkeit in der Schulklasse

Grosser Rat 15. September 2021. Votum betreffend bessere Durchmischung der Schulklassen für mehr Chancengerechtigkeit

Wir Grünliberalen gehen mit der Anzugstellerin einig: Die zunehmende soziale und ethnische Entmischung zwischen städtischen Schulen verschärft das Problem der Chancengerechtigkeit hinsichtlich des Bildungserfolgs

Jedes Kind hat das Recht auf ausgezeichnete Bildung und darauf, sein Potential umzusetzen. Die Frage ist, wie man dies am besten erreicht. 

Dem nun vorgeschlagenen Mittel begegnen wir kritisch. 

Auch kleinräumige Anpassungen der Einzugsgebiete führen zu grosser Unruhe unter den Erziehungsberechtigten. Der Schulstandort ist bei der Wohnortwahl der Familien oft das ausschlaggebende Kriterium. Die Dynamik der sozialen Segregation ist mit dem gewählten Mittel kaum aufhaltbar, sie hat aber das Potential verschärft geführt zu werden.

Wir Grünliberalen meinen, eine Umverteilung von Kindern aufgrund ihrer Muttersprache und folglich ihrer ethnischen Herkunft, ist keine Lösung für das Problem. Es kann nicht sein, dass die Kinder soziale Probleme lösen müssen, indem man sie in andere Schulhäuser umteilt. 

Der langfristige Fokus muss darum dringend bei der Stadtentwicklung liegen. Sie muss die soziale Durchmischung mit einer gezielten Wohnbaupolitik und mit aktiven Durchmischungsmassnahmen direkt in den Wohnquartieren zum Ziel haben.

Pädagogische Themen lassen sich nicht mit technologischen Ansätzen, sondern nur in der Praxis bearbeiten. Einen Lösungsansatz findet man in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von Michela Seggiani vom 2. Juni 2020 zum Projekt „QUIMS“ – Qualität in multikulturellen Schulen –.

Gemäss der regierungsrätlichen Antwort berücksichtigen die Schulen des Kantons Basel-Stadt 3 Handlungsfelder von QUIMS:

Die Förderung von Sprache, den Schulerfolg und die soziale Integration.

Sie sind Inhalt des standortspezifischen Schulprogramms. Für die Zuteilung der Ressourcen für Förderangebote an die Schulen wird der Sozialindex berücksichtigt. Je tiefer der Index, desto kleiner ist die soziale Belastung des Quartiers.

Dennoch bleibt eine bestimmte Abhängigkeit des Schulerfolgs vom Wohnquartier bzw. von der dort besuchten Schule bestehen. Wir Grünliberalen fragen uns, ob die Ressourcenverteilung für die Kompensationsmassnahmen, so wie sie jetzt zugeführt wird, auch effektiv und optimal ist. Hierzu werden wir eine schriftliche Anfrage einreichen.

Lehrpersonen und ihr Unterricht haben den grössten Einfluss auf die Schulleistungen, abgesehen von den individuellen Voraussetzungen der Schüler und Schülerinnen. Deshalb brauchen insbesondere Brennpunkt-Schulen engagierte Lehrpersonen, denen die Chancengerechtigkeit ein grosses Anliegen ist und die bereit sind, ihre Pädagogik nach den Voraussetzungen der Kinder zu richten. Und es braucht Schulleitungen, die genau so engagiert sind und an ihrer Schule genau diesen Unterricht und diese Unterstützung ermöglichen!

In der Studie, die im Anzug erwähnt ist, wird ausdrücklich festgehalten, dass der Algorithmus die menschliche Einflussnahme nicht ersetzen, sondern als Hilfstool für die Entscheidungsfindung verstanden wird. Die glp beurteilt es so, dass durch das computergestützte Analysetool die Zuteilung der Schüler und Schülerinnen erleichtert werden soll, um als ergänzenden Beitrag mehr Chancengerechtigkeit zu erreichen.

Unter diesem Aspekt findet die glp das Anliegen prüfenswert. Darum überweisen wir den Anzug. Wir stehen aber nach wie vor kritisch zu den angegebenen Indikatoren und Zielgrössen, weil eine Umverteilung von Kindern keine besseren Schulen und damit nicht mehr Gerechtigkeit schafft.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

 

Petition: Kitas sind Service Public

Grosser Rat 15. September 2021. Votum zum Bericht der Petitionskommission

Vermerk: der Titel der Petition nimmt auf einen Aspekt der Petition Bezug. In erster Priorität geht es aber um die Fragen der Arbeitsbedingungen und Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt.

Ein frei zugängliches und qualitativ hochstehendes Tagesbetreuungsangebot zu finanziell tragbaren Bedingungen, leistet einen wesentlichen Beitrag zur positiven Entwicklung der Kinder und einen entscheidenden Anteil zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Basel-Stadt garantiert als einziger Kanton in der Schweiz das verfassungsmässige Recht auf Tagesbetreuung. Das ist eine gewichtige Errungenschaft für die Familien von Basel-Stadt.

Im Bericht der Petitionskommission wird von Vertretern des Erziehungsdepartements ausgeführt, dass das System der familienexternen Kinderbetreuung in zwei Bausteine aufgeteilt ist. Die Tagesbetreuung und die Tagesstrukturen – beides freiwillige Angebote. 

Bei der Tagesbetreuung richtet sich das Angebot an Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis zur 3. Primarschulklasse. Die Tagesstrukturen richten sich an Kinder ab Kindergartenalter bis zur 6. Primarschulklasse. Folglich findet eine Überschneidung der Angebote während 5 Jahren statt.

Eine am Wohl der Kinder orientierte, gute Qualität einer familienergänzenden Kinderbetreuung, ist für Eltern und auch für Mitarbeitende ein wichtiges Auswahlkriterium.

Um den hohen Qualitätsanspruch umzusetzen, braucht es neben dem pädagogischen Konzept, einen bedarfsgerechten Betreuungsschlüssel und genug fachlich qualifiziertes Personal mit angemessenen Löhnen, die die Arbeit der Fachpersonen auch gesellschaftlich wertschätzt. 

Die Grünliberalen anerkennen, dass mit dem neuen Tagesbetreuungsgesetz, das per Januar 2022 zur Umsetzung kommt, das System für die Eltern vereinfacht wird und die Eltern höhere Betreuungsbeiträge für die Kita erhalten.

Das Lohnniveau des Fachpersonals in den privaten Institutionen ist aber nach wie vor tief. Dies betrifft neben den Kitas, nicht zuletzt die schulexternen Tagesstrukturen. Das Angebot gehört ebenso zur familienergänzenden Betreuung im Kanton Basel-Stadt. 

Auch die Arbeitsbedingungen und Ausbildungsqualifikationen werden in den Betreuungsangeboten unterschiedlich gehandhabt, ebenso wie die Richtlinien zum Betreuungsschlüssel.

Es besteht also nach wie vor Handlungsbedarf, um die Anliegen der Petition und die von ihr genannten Qualitätskriterien, umfassend zu gewährleisten. Denn aktuell sind die Spiesse in den Angeboten der Kinderbetreuung verschieden lang. 

Die GLP stimmt deshalb für die Überweisung der Petition an die Regierung. Sie erhofft sich damit eine sorgfältige Prüfung der angefragten Punkte sowie eine angemessene Finanzierung, die alle kantonalen Betreuungsangebote umfassen soll.

Die Auffassung der Petenten, dass es sich bei der familien- und schulergänzenden Tagesbetreuung respektive Tagesstruktur um einen Service Public handelt und dass dieser folglich vollständig staatlich finanziert und für die Eltern kostenlos sein soll, schätzt die GLP kritisch ein. 

Die Diskussion darüber, inwiefern die Kinderbetreuung als staatliche bzw. als private Aufgaben verstanden wird, muss erst noch geführt werden. Wir Grünliberalen favorisieren nicht ein spezielles Familienbild. 

Festhalten können wir, dass die GLP, die grosse Bedeutung der Kinderbetreuung im Zuge der Gleichstellung und der Care-Arbeit als systemrelevant anerkennt.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

FHNW Berichterstattung 2018–2020

Grosser Rat 15. September 2021. Votum betreffend dem Bericht der IPK FHNW zur Berichterstattung 2018-2020

Die Grünliberale Fraktion ist sehr erfreut über das gute Ergebnis des Jahresabschlusses der Fachhochschule Nordwestschweiz. Trotz den erschwerten Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie, hat die FHNW ihren Auftrag in der Ausbildung, Weiterbildung sowie der angewandten Forschung und Entwicklung erfüllt.

Zu den Punkten: Anzahl Studierenden, Durchschnittskosten des Studiums, Auswirkungen von Corona, zu der unbefriedigenden Geschlechterverteilung bei den Führungspositionen und zu den sich positiv entwickelten strategischen Initiativen nimmt der Bericht Stellung.

Hingegen differenziert der Bericht der FHNW nicht zwischen den 9 Fachbereichen. Weiter bleibt die Qualität der Studiengänge bzw. die Zufriedenheit der Studierenden unerwähnt, obwohl die Studierenden der Pädagogischen Hochschule noch im 2020 dazu befragt wurden.

Mehr zur Qualität und der Zufriedenheit der Studierenden erfährt man in der Beantwortung der Interpellationen von Beatrice Messerli und von Regina Werthmüller vom 22. Oktober, die im Landrat Basel-Land behandelt wurde. 

Dort ist zu lesen, dass bei allen drei Fragen

  • Verknüpfung von Theorie und Praxisanteilen
  • Erwerben berufsrelevanter Funktionen
  • Praxisorientierung in der Lehre und im Lehrangebot

welche alle die Praxisrelevanz betreffen, die Pädagogische Hochschule die Note 3.2 oder tiefer erhielt

Da die Punkte alle die Qualität der Ausbildung im Hinblick auf die spätere  Berufsausübung anbelangen, fragen wir Grünliberalen uns, warum in einem Bericht über den Leistungsauftrag keine Aussagen über die Qualität und die Zufriedenheit der Studierenden zu finden ist. Umso befremdlicher ist es, weil die Pädagogische Hochschule auch in den Jahren zuvor ungenügend abgeschnitten hat. Der Handlungsbedarf ist also klar angezeigt.

Deshalb will die GLP Fraktion hier nun konkret anmerken, dass wir uns in der Berichterstattung der FHNW zum Leistungsauftrag 2021 bis 2024 eine differenzierte, vertiefte kritische Analyse wünschen, die auch qualitative Schwächen der Institution transparent macht und benennt, ebenso wie die Massnahmen, die zur Verbesserung der Qualität und der Zufriedenheit von Studierenden getroffen werden.

Zum Schluss möchte die GLP anbringen, dass die Covid-Krise für die Fachhochschule Nordwestschweiz – wie für alle Hochschulen im In- und Ausland – einschneidende Veränderungen für die Studierenden zur Folge hat. Das grosse Engagement aller Mitarbeitenden der Fachhochschule, konnte – trotz der herausfordernden Situation – die Weiterführung der Aus- und Weiterbildung garantieren, wofür wir ihr hiermit unseren grossen Dank aussprechen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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