Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Monat: April 2021

Integrative Schule weiterentwickeln

Die Integrative Schule ist pädagogischer Auftrag der Volkschule. Kinder mit Beeinträchtigungen werden in Regelklassen integriert. Die Förderangebote sind im Schulgesetz verankert. Die übergeordneten Rahmenbedingen stehen fest.

Nun braucht es ein deutliches Zeichen der Unterstützung, für Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen in belastenden Situationen. Das heisst konkrete Massnahmen, insbesondere für den Umgang mit Kindern mit sehr herausforderndem Verhalten. Die Problemstellung ist über die Massen herausfordernd und die Schule kämpft täglich mit der Situation.

Weil die Machbarkeit der Integration an ihre Grenzen stösst und dadurch ihre Wirksamkeit verliert, sollen gezielte Massnahmen speziell für diese Gruppe Kinder erarbeitet werden, 

Aktuell bleibt das Problem – wegen sehr langen Wartezeiten bei den unterstützenden Diensten – alleine der Schule überlassen. Freiwillige Angebote sind für Eltern unverbindlichund die Beratung der Lehrpersonen stösst an ihre Grenzen, wenn die Integration die Quadratur des Kreises verlangt. Das wirkt sich auf die ganze Klasse aus und somit ganz klar auch auf die Lernzeit aller. Die Qualität des gesamten Unterrichts leidet stark und das Ausmass der integrativen Schule auf den Regelunterricht wird deutlich unterschätzt

Integration lässt sich nicht nur auf einen Umsetzungsauftrag an die Schulleitungen und Lehrpersonen reduzieren. Schon gar nicht mit der Forderung, dass die Schulen in Basel-Stadt leistungsorientiert ausgerichtet sein sollen – wie dies immer wieder verlangt wird. In der Praxis ist es nun mal so, dass eine überdurchschnittliche Anzahl an Schülerinnen und Schülern zu der nun fokussierten Gruppe gehört.

Damit die herausfordernde Aufgabe der integrativen Schule in Zukunft besser gelingt, ist es allerhöchste Zeit, jetzt gute Bedingungen durch verbindliche Forderungen zu schaffen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 21. April 2021. Zur Motion betreffend «ergänzende Massnahmen zur Umsetzung des Auftrages der integrativen Schule» 

BYOD muss zahlbar sein!

Der Digitalisierungs-Schub in den nachobligatorischen Schulen ist absolut notwendig. Er ist der Schlüssel zur Lebens– und Arbeitswelt der Zukunft und bietet neue Möglichkeiten und Chancen für den Unterricht an den Schulen.

Dies mit der Konsequenz, dass IT-Geräte für die Schülerinnen und Schüler benötigt werden. Die Jugendlichen sollen eigene Geräte mit in die Schule nehmen und in den Schulalltag integrieren. 

Eltern müssen die Kosten privat tragen, was für manche Familien eine grosse finanzielle Belastung bedeutet mit der Gefahr, dass die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler nicht gewährleistet ist. 

Es muss sichergestellt werden, dass der Prozess für alle involvierten Parteien mit genug Handlungsspielraum und für die Erziehungsberechtigten zu bezahlbaren Bedingungen umgesetzt werden kann.

Auch der Regierungsrat hat Anpassungsbedarf eruiert. Am Anfang waren – separat – zusätzliche Empfehlungen für die Mittelschulen gelistet. Nun gelten die Minimalanforderungen als Standard. Gemäss Stellungnahme der Regierung sollen weitere Anpassungen möglich sein. Man darf also sagen, die Entwicklung ist positiv.

Basierend auf diesen Minimalanforderungen für Mittelschulen können nun Jugendliche als Alternativlösung offiziell die IT-Geräte einsetzen, die sie auf Sekundarstufe I unentgeltlich erhalten. Das ist ökologisch nachhaltig sinnvoll und kostensparend. Die Anschaffung von neuen IT-Geräten mit einem Kaufpreis von bis zu 1500 Franken gemäss Ratschlag der Regierung, ist definitiv zu teuer – und – neben den weiteren obligatorischen Schulkosten – für Familien sehr belastend.

Jetzt ist es wichtig:

  • Den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und sicher an allen weiterführenden Schulen umzusetzen.
  • Die Minimalanforderungen weiterlaufend zu überprüft – und wo möglich – weiter anzupassen
  • Dafür Sorge zu tragen, wenn Jugendliche eigene IT-Geräte für den Unterricht an weiterführende Schulen einsetzen müssen, die Anschaffungskosten für die Familien finanziell tragbar bleiben.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 21. April 2021. Zur Motion betreffend «Einführung eines wirklichen BYOD System in den nachobligatorischen Schulen » 2. Überweisung als Anzug

Diskriminierungsfreie Schule

An Basler Schulen – an allen Schulen überhaupt – darf keine Art von Diskriminierung geduldet werden. 

Mit Blick auf das spätere Agieren der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Gesellschaft stehen unsere Bildungsstätten klar in der Pflicht in keiner Weise diskriminierend zu sein. 
Dies bedeutet auch, dass die an Schulen vermittelten Inhalte in keiner Weise diskriminierend sind.

Es muss gegeben sein, dass das Schulpersonal die Notwendigkeit erkennt, in jedem Kind eine tolerante, nicht-diskriminierende Einstellung zu wecken und ein lernendes Umfeld zu schaffen, das Vielfalt anerkennt und von ihr profitiert, statt sie zu ignorieren oder auszugrenzen. 

Menschenrechte müssen geachtet werden, damit in der Konsequenz die Chancengleichheit gewährleistet ist und alle Schülerinnen und Schüler die gleichen intakten Bildungschancen haben. Spielraum für ausgrenzendes Verhalten in der Schule und im Umfeld der Schule ist nicht tolerierbar.

Der Bericht der Petitionskommission zeigt klaren Handlungsbedarf. Für einen respektvollen Umgang an den Basler Schulen, müssen die angesprochenen Punkte prompt aufarbeitet und offene Fragestellungen geprüft und von der Regierung beantwortet werden.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Grosser Rat 14. April 2021. Zur Petition «Diskriminierungsfreie Schule» Überweisung der Grünliberalen an die Regierung zur Stellungnahme

Fit durch Weiterbildung

Vorstoss zur Einführung eines Anreizsystems im Weiterbildungsbereich für die Basler Bevölkerung.

Die Lebens- und Arbeitswelt ist stark im Wandel. Neben den prägenden Strömungen wie Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel stellt aktuell auch die Covid-19-Pandemie uns alle vor neue Herausforderungen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich. 

Gezielte Weiterbildung stellt eine Möglichkeit dar, mit den Veränderungen unserer Zeit Schritt zu halten. Umso mehr sollten wir dafür Sorge tragen, dass möglichst vielen der einfache Zugang zu beruflichen und allgemeinen Weiterbildungen offensteht. Damit gewährleisten wir intakte Chancen auf einen gut bezahlten Platz im Arbeitsmarkt. Ebenso wird damit Personen mit einem geringen Einkommen oder bildungsfernen Personen eine Perspektive auf besser bezahlte Jobs eröffnet, was in der Folge einen individuellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen hat. 

Einerseits wird durch eine adäquate Weiterbildung der Weg für weniger Sozialtransfers geebnet und damit unter anderem der Bezug von staatlichen Ergänzungsleistungen gesenkt. Andererseits ergeben sich höhere Steuereinnahmen aufgrund eines produktiveren Arbeitspotentials.

Entscheidend an einer erfolgreichen Weiterbildungsbeteiligung der Bevölkerung ist ein nachfrage- und bedürfnisorientiertes Prinzip, das attraktiv gestaltet ist. 

Der Kanton Genf kennt mit dem „Bildungsgutschein“ ein finanzielles Anreizsystem, das effektiv und zielorientiert den Bedarf der Bürger*innen individuell unterstützt. Bis zu einem bestimmten Einkommen können alle im Kanton wohnhaften Personen einen Weiterbildungsgutschein beantragen. Dadurch erhöht sich für jede und jeden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gesuchsteller*innen werden direkt von den Bildungsinstitutionen über Weiterbildungsangebote beraten. In Folge des nachfrageorientierten Instruments spielt auch der Wettbewerb unter den Anbietern auf dem Mark.

Ein Anreizsystem zum Beispiel mittels Weiterbildungsgutschein könnte auch im Kanton Basel-Stadt ein unbürokratisches Angebot mit einem niedrigschwelligen Zugang zur Weiterbildung für die Bevölkerung darstellen. Anreize steigern die Eigeninitiative und Motivation deutlich und in der Konsequenz die Weiterbildungsbeteiligung im Kanton Basel-Stadt. Damit wird die Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz signifikant erhöht. Weiter eröffnet der Gutschein jenen Zugang zu Weiterbildungsformaten, denen bisher beispielsweise aus finanziellen Gründen der Weg verwehrt war. 

Ausgehend von dieser Darlegung bitte ich den Regierungsrat die Einführung eines Anreizsystems für die Basler Bevölkerung im Bereich der Weiterbildung nach Genfer Vorbild zu prüfen und zu berichten:

  • ob der Regierungsrat bereit ist Weiterbildungen, neben der kantonalen Programmförderung durch die angebotsorientierte Finanzierung (Objektbezogen), auch bildungsspezifische Massnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine nachfrageorientierte Finanzierung (Personenbezogen) zu fördern.
  • wie sich der Regierungsrat die nachfrageorientiere Finanzierung mit Anreizwirkung auf das Weiterbildungsverhalten der Basler Bevölkerung vorstellt und welche finanziellen Modelle zur Anwendung kommen könnten.
  • ob die verfassungsmässigen Grundsätze nach bildungspolitischen und wettbewerbspolitischen Aspekten diese arbeitsmarktbezogene Massnahme zulassen oder gegebenenfalls die kantonalen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen 

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