Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Monat: Februar 2021

Lohngleichheit

Der Grünliberalen Fraktion ist aus direkten Erfahrungen sehr bewusst, wie schwierig die Situation für Klein- und Mittlere Unternehmen während dieser Pandemie ist. Darum sind wir auch bereit, Massnahmen und notwendige Mittel zur Unterstützung der Unternehmen zu sprechen.

Hingegen halten wir am Grundsatz der 100% Gleichstellung der Geschlechter fest. Dazu gehört selbstverständlich auch die Lohngleichheit von Frau und Mann und somit die Erfüllung des Verfassungsauftrags «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit».

Gerade in der Krise sollen nicht diejenigen zu kurz kommen, die bereits weniger haben. 

Die Lohngleichstellungsanalyse ist ein Mittel, damit das verfassungsmässige Recht auf Gleichbehandlung der Geschlechter garantiert wird. Es ist für die Mehrheit der Grünliberalen Fraktion darum nicht angemessen, coronabedingt, ausgerechnet in der Krise die Gleichstellung und in diesem Fall damit verbunden – die Kontrolle zur Einhaltung der Lohngleichheit von Frauen und Männern – im Beschaffungswesen zu sistieren. Die Grünliberalen lehnen die Motion darum ab.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale
Wahlkreis Riehen

Votum Sandra Bothe, Grosser Rat, 10.02.21. Zur Motion „Sistierung der Lohngleichheitkontrolle

50 Jahre Frauenstimmrecht

„Kurz und bündig, werdet mündig“ 

So stand es auf den Bannern der Demonstration der Frauen-Befreiungsbewegung (FBB), der Basler und der Zürcher Stimmrechtsfrauen am 1. Februar 1969 (Bildnachweis: Sozarch_F_Fd-0003-14)

Mutigen und engagierten Schweizer Frauen und ihrem jahrzehntelangen energischen Kampf ist es zu verdanken, dass das Anliegen der politischen Gleichbehandlung von Frauen und Männer immer wieder auf die Tagesordnung in Bundes Bern gebracht wurde. Unermüdlich und trotz der Rückschläge mobilisierten Frauen und Sympathisanten alle Kräfte, um die Mehrheit der Bevölkerung und der Stände zu überzeugen.

Nach einem langen und steinigen Weg wurde 1971 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen eingeführt und sicherte damit die Grundrechte für alle Frauen und Männer in der demokratischen Schweiz.

Die Bürgergemeinde Riehen spielt im Verlauf der Geschichte um die Frauenrechte eine besondere Rolle. Riehen ist für die Frauenbewegung ein spezielles Pflaster. Bereits 1958 wählte die Gemeinde mit Gertrud Späth eine Frau in den Bürgerrat (Exekutive der Bürgergemeinde) und sorgte damit für eine landesweite Sensation. Späth war die erste Frau in der Schweiz, die in einer politischen Behörde tätig war. Eine Pionierleistung und Inspiration, worauf ich als Bürgerin von Riehen auch heute noch stolz bin.

Mit diesem damals fast undenkbaren Akt übernahm die Gemeinde Riehen eine Vorreiterrolle. In der Folge sagten dann 1966 auch die Basler Männer Ja zum kantonalen Frauenstimm- und Wahlrecht.

Dass heute sowohl Frauen als auch Männer stimmberechtigt sind, ist eine zentrale Errungenschaft der Gleichstellung. 

Das Ende der männlichen Exklusivität in der Schweizer Politik war der Wendepunkt in der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist unabdingbar für die Chancengleichheit der Geschlechter in unserer Gesellschaft.

Nach der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrecht 1971 dauerte es nochmals 10 Jahre – bis 1981 – die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert wurde. Erst von da an gilt: Mann und Frau sind gleichberechtigt.

Auf rechtlicher Ebene wurde in den 50 Jahren viel erreicht, manche Forderungen von damals sind aber auch heute noch aktuell. Sei dies im Bereich der Lohngleichheit, der damit verbundenen überproportionalen Altersarmut bei Frauen oder der ausgeglichenen Aufteilung von Betreuungsarbeit und beruflicher Arbeitszeit zwischen Frauen und Männern sowie der unbezahlten Carearbeit.

Die tatsächliche Gleichstellung – ungeachtet des Geschlechts – ist weder schweizweit noch im Kanton Basel-Stadt erreicht. Dies ist aber nötig, damit alle gleich behandelt werden und gleichgestellt leben können. Es braucht weiterhin mutige und engagierte Frauen und Männer, die sich für gleiche Rechte für alle Menschen einsetzen

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Kulturelle Vielfalt

Wir Grünliberalen haben die Trinkgeldinitiative unterstützt und uns über die deutliche Annahme durch die Bevölkerung sehr gefreut. Es ist ein klares Zeichen der Wertschätzung für die Alternativ-, Club-, Jugend-, Pop- oder Subkultur. Basel-Stadt wünscht sich eine Stärkung der kulturellen Vielfalt.

Die Grünliberalen vertreten aber geschlossen die Ansicht, dass mit diesem Budget-Postulat das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt wird. Eine sinnvolle Kulturförderung beginnt für uns nicht beim Budget, sondern beim Bedarf. Diesen gilt es jetzt zuerst genau zu analysieren. 

Es braucht eine Auslegordnung der basel-stätischen Kulturförderung. Ob es denn Jugendkultur, Alternativkultur, Popkultur oder professionelles Kulturschaffen sein soll und zu welchen Anteilen, steht für uns offen. Es ist darum unabdingbar, dass die junge und freie Kulturszene von Basel nun in den Prozess der Auslegeordnung für die rasche Umsetzung der Initiative einbezogen werden muss.

Hinsichtlich der Finanzflüsse wünschen wir uns eine eingehende Analyse der aktuell gesprochenen Mittel sowie deren Zuführung auf die entsprechenden Kostenstellen. 

Um eine schlüssige Gegenüberstellung der Budgets zu erreichen, ist mehr Transparenz bei den Kostenstrukturen notwendig. Wir können uns vorstellen, dass diesbezüglich auch Optimierungen und Budgetbereinigungen möglich sind. Aus diesen Gründen lehnt die Grünliberale Fraktion das vorgezogene Budget-Postulat ab. 

Wir halten aber gleichzeitig und deutlich fest, dass wir keine Angebotsabstriche wünschen. Eine Umverteilung des Kulturbudgets auf Kosten anderer Sparten der Kunst und Kultur – in der Kulturstadt Basel – ist für uns nicht opportun.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Votum Sandra Bothe, Grosser Rat, 03.02.21. Zum Vorgezogenen Budgetpostulat Abt. Kultur „Trinkgeldinitiative“

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén