Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Monat: Dezember 2020

„Menschenrechte wahren“

Vermerk zum Votum zur 2. Überweisung der Motion „Wiedereinführung des Bettelverbots“

In diesen Tagen wurde von verschiedenen Seiten die Frage an mich herangetragen, warum die Grünliberalen das Bettelverbot überwiesen haben. 

Meine persönliche Antwort dazu ist: 
Von Anfang an fand ich die Diskussion über richtig/falsch – gut/böse störend. Im Zentrum stehen Menschen. Für mich war klar: es braucht konstruktive sachliche Lösungen, jenseits von bestehenden Mustern und linkem und rechtem Schema.

Die Herausforderung war ein gemeinsamer Nenner zu finden, auf dem man aufbauen konnte. Die 2. Überweisung der Motion macht den Weg frei, damit alle Parteien an einen Tisch sitzen und eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, die in zwei Richtungen denkt. In die der Basler Bevölkerung und aber auch in die, der von Armut betroffenen Menschen. 

Menschenrechte müssen in jedem Fall gewahrt werden. 

Eine Umwandlung in einen Anzug hätte die Diskussionen durch eine Initiative zur Wiedereinführung des Bettelverbots blockiert. Der Dialog hätte nicht gleichermassen stattfinden können. Dabei hätte niemand gewonnen.

Nun haben wir die Gelegenheit geschaffen, miteinander eine politische Lösung zu finden, die die Menschenrechte nicht umgeht und aber auch den Stimmen aus der Basler Bevölkerung Rechnung trägt. 

Ich bin guten Mutes, dass uns dies mit einer vertieften Beratung des Ratschlags der Regierung in der Kommission gelingen wird.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

„Erneuerung Rössligasse Chance nutzen!“

Vermerk zum wiederholten Referendum der SVP gegen die Umgestaltung der Rössligasse.

Die Chancen für Riehen nutzen – ohne weiteren Umweg!

Die SVP ergreift erneut das Referendum – nun gegen die moderate Umgestaltung der Rössligasse. Das erstaunt mich sehr! Gestützt auf den Volkswillen vom 10. Juni 2018 „Nein zur Luxusvariante“ hat der Einwohnerrat nach zweijähriger intensiver Arbeit in der Kommission am 25. November 2020 eine moderate, komplett überarbeitete und deutlich günstigere Variante verabschiedet. Diese Variante orientiert sich an dem Volkswillen der Abstimmung von 2014.

Es ist unverständlich, dass die SVP den Mehrheitsentscheid der Bevölkerung mit dem Ja zur Neugestaltung des Dorfkerns wieder in Frage stellt. Das Dorfzentrum ist aufgrund seiner historischen Substanz für die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit der Gemeinde von hoher Bedeutung. Die Rössligasse ist nicht nur Zuliefer- und Durchgangstrasse, sondern eine bestehende Begegnungszone für Jung und Alt. Sie verbindet das Dorfzentrum mit den Cafés und dem öffentlichen Platz im Singeisenhof. Zudem ist sie Verbindungsachse zur Baslerstrasse und somit zur Fondation Beyler und dem künftigen Erweiterungsbau im Iselin-Weber-Park. Von einer attraktiven Rössligasse und der Anbindung ans Dorfzentrum profitiert also nicht nur die Bevölkerung, sondern auch der Detailhandel.

Wie kam es so weit? Am 13. April 2014 haben sich die Riehener Einwohnerinnen und Einwohner mit 56.8% für ein attraktives und fussgängerfreundliches Dorfzentrum Riehens ausgesprochen. Ein Teilbereich des Projekts waren die gut gestalteten und sicheren Mischverkehrsflächen in der Schmiedgasse und partiell in der Rössligasse. Letztere sollte in einer zweiten Bauetappe erfolgen, weil gleichzeitig auch die Werksleitungen saniert werden müssen.

Konsequente Weiterführung! Im Zuge der Umsetzung der ersten Etappe und der positiven Entwicklung in Bezug auf die Aufenthaltsqualität sollte das bewährte Konzept der Schmiedgasse und des Dorfplatzes auch in der Rössligasse umgesetzt werden. Geplant war eine komplette Neugestaltung der Rössligasse. Am 25. Oktober 2017 beschloss der Einwohnerrat das Projekt gutzuheissen. Gegen diese „Luxusvariante“ wurde das Referendum ergriffen und am 10. Juni 2018 mit 53.18% vom Stimmvolk angenommen.

Wo stehen wir heute? Die Rössligasse und Teile des Webergässchens müssen dringend erneuert werden. Die Fahrbahn weist Schäden auf, an der Kanalisation müssen Sanierungsarbeiten ausgeführt, und gleichzeitig die Werkleitungen erneuert werden. Zusätzlich muss im Webergässchen im Abschnitt Winkelgässchen bis Rössligasse der alte Plattenbelag ersetzt werden. Die nun erarbeitete Variante zur Gestaltung und Sanierung der Rössligasse orientiert sich am ursprünglich vom Stimmvolk im 2014 gutgeheissenen Projekt. Die Planung wurde am 25. November 2020 in der Einwohnerrats-Sitzung als gut befunden und der Kredit für die Umsetzung klar überwiesen. Es ist eine langfristige Investition und komplettiert das Riehener Dorfbild für die kommenden 30 bis 50 Jahre.

Chance für Riehen nicht verpassen! Jetzt haben wir die Gelegenheit eine moderate Neugestaltung der Rössligasse mit der gleichzeitigen Sanierung der Werkleitungen zu verbinden. Das spart Kosten und ist damit aus Sicht der Investition nachhaltig. Von einem attraktiven Dorfkern profitieren alle in Riehen. Die Anwohnenden, deren Wohnumfeld aufgewertet wird, die Gäste, die durch Riehen schlendern und der Detailhandel, der durch die hohe Aufenthaltsqualität im Dorfzentrum einen Mehrwert erfährt.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Menschenrechte wahren

Votum Sandra Bothe, Grosser Rat, 16.12.2020. Zur 2. Überweisung der Motion „Wiedereinführung des Bettelverbots“ der SVP

Die Grünliberalen stimmen der Zweitüberweisung der Motion zu, damit der Problemlösungs-Prozess rasch vorwärts geht. Dies im Sinne der Bevölkerung und der bedürftigen Menschen.

Wir haben schon bei der Erstüberweisung gesagt, dass uns wichtig ist, dass wir ein umfassendes Paket erarbeiten – nicht einfach ein striktes Bettelverbot, das eine reine Repression darstellt.

Unser Anzug zum Berner Modell, das ein umfassendes Massnahmenpaket fordert, ist im Oktober ohne Gegenstimme überwiesen worden. 

Das ist ein starkes Zeichen, dass man flankierende und ergänzende Massnahmen seriös geprüft haben will.

Wir erwarten darum von der Regierung, dass sie die Beantwortung von unserem Anzug und die Bearbeitung der Motion zusammen denkt! Wir erwarten das Gleiche von der Beratung in der Kommission.

Unter diesen Umständen werden wir bereit sein, bei der Schlussabstimmung zur Wiedereinführung des Bettelverbots mit Ja zu stimmen.

Das bedeutet für uns, die versprochenen flankierenden Massanahmen sollen klar definiert werden. Wir sind auch der Meinung, dass ein Bettelverbot sehr wohl durch eine Verordnung – also eine Bettelordnung – ergänzt werden kann. 

Wir meinen, dies ist nicht nur umsetzbar, sondern auf Grund der rechtlichen Lage auch notwendig.

Das Bundesgericht kommt in seinem Entscheid zum Genfer Bettelverbot zum Schluss, dass Betteln ein verfassungsmässiges Recht ist. Es fällt in den Schutzbereich des Rechts auf persönliche Freiheit und ist Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 10. 

Es geht klar hervor, dass jedermann und jede Frau das Recht hat, an öffentlichen Orten andere Menschen auf die individuelle Notlage aufmerksam zu machen. „Mit Busse wird bestraft, der bettelt“ kann darum so strikt nicht umgesetzt werden.

Grundrechte können dann eingeschränkt werden, wenn dies zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. 

Eine entsprechende Bettelverordnung kann genau regeln, auf welche Art und Weise sowie örtlich und zeitlich das Betteln erlaubt ist. Aufdringliches und aggressives Betteln kann verboten sein. Stilles Betteln hingegen ist ein Menschenrecht, das man gewähren muss

Im Rahmen dieser Bettelordnung stellt das Betteln keinen Straftatbestand dar – trotz grundsätzlicher Wiedereinführung des Bettelverbots. 

Zu prüfen ist ausserdem, wie das „wilde Campieren“ im öffentlichen Raum geregelt werden kann. Das ist dringend nötig und eine Forderung der Basler Bevölkerung – im speziellen von Anwohnern um Parkanlagen.

Wir Grünliberalen bleiben bei unserer Meinung, wir brauchen jetzt Lösungen für die Basler Bevölkerung und aber auch für die von Armut betroffenen Menschen.

Auf dieser Grundlage und genannten Gründen stimmen wir der 2. Überweisung der Motion zu. Wir sind sicher, dass wir in der Kommission, alle gemeinsam, gute konstruktive Lösungen finden werden, die nicht einfach nur buchstabengetreu der Motion folgen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Hunde aus prekären Verhältnissen

Votum Sandra Bothe, Grosser Rat, 16.12.2020 Hunde aus prekären Verhältnissen (Anzug Kerstin Wenk)

Die Überweisung des Anzugs ist ein erster Schritt, um dem aufkommenden Onlinehandel mit Hunden aus dem Ausland als lukratives Geschäftsmodell aktiv zu begegnen. Die Tiere werden dadurch besser geschützt und Hunde haben eine grössere Chance auf einen Platz aus unseren Tierheimen und serösen Tierschutzorganisationen.

Die Zunahme von Hundekäufen während Corona und auch jetzt zur Weihnachtszeit nehmen zu. Aus diesem Grund sind wir Grünliberalen sehr froh, dass der politische Vorstoss von Kerstin Wenk (SP) von allen Parteien mitgetragen und an die Regierung überwiesen wurde.

Die Menschen sind heute noch mehr online unterwegs und kaufen Dinge aller Art über’s Internet, seien dies Kleider, Schuhe oder Wein. Mit Corona hat der Onlinehandel umständehalber nochmals zugelegt.

Befremdlich ist es, dass je länger je mehr, auch Haustiere – ganz nach Lust und Laune – im Internet gekauft werden. So als wären es Waren für den alltäglichen Gebrauch. 

Ein Geschäftsmodell – auf Kosten der Tiere – das von dubiosen Geschäftemachern unterhalten wird. Vielen Käuferinnen und Käufer ist dabei nicht bewusst, was die Hunde bis sie dann bei ihnen zu Hause sind für einen Leidensweg hinter sich haben.  

So kommt es, dass zum Beispiel osteuropäische Zucht-Hunde nach Belgien geschleust werden. Dort erhalten sie einen offiziellen Stempel, womit der Herkunftsort verschleiert wird. Dazu kommt, dass einige Ursprungsländer Tollwut haben und somit dürften die Zucht-Hunde gar nicht in die Schweiz – und eben auch nicht nach Basel „einreisen“.

Tierheime und Tierschutzorganisationen in der Schweiz haben viele Hunde, die gerne ein gutes Plätzchen hätten. Neben der notwendigen Sensibilisierung für die Gefahren bei einem Online-Tierkauf, kann über die Hundesteuer, ein zusätzlicher Anreiz für zukünftige Hundebesitzer geschaffen werden. 

Die Überweisung des Anzugs ist ein erster Schritt, um dem aufkommenden undurchsichtigen Geschäftsmodell mit Haustieren aktiv zu begegnen.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Gleichstellung

Votum Sandra Bothe, Grosser Rat, 16.12.2020. Zum Antrag der SVP: Kürzung Budgets der Abteilung für Gleichstellung.

Wir Grünliberalen sind auch der Meinung, dass die Gleichstellung von Mann und Frau noch nicht erreicht ist

Die Fachstelle für Gleichstellung bewirkt durch ihre wichtige Arbeit die Sensibilisierung in der Bevölkerung und die tatsächliche Gleichstellung der Bewohner und Bewohnerinnen im Kanton Basel-Stadt – wie Nicole Amacher schon zitiert hat.

Wir Grünliberalen unterstützen also die Arbeit des Büros.
Wir erwarten von der Fachstelle weiter das dringende Engagement für LGBTIQ Menschen und Menschen aller Geschlechter im Kanton.

Dass der Handlungsbedarf in letzterer Thematik aktut ist, zeigen verschiedene überwiesene Anzüge, die noch in Bearbeitung sind – wie schon erwähnt – zum Beispiel von Nora Bertschy –

Zudem ist der Auftrag des Büros die Gleichstellung von Frauen UND Männern. Tabu-Themen wie beispielsweise die häusliche Gewalt an Männern, die von der Fachstellen aufgenommen werden können.

Es gibt in Sachen Chancengleichheit und Gleichstellung viel zu tun in unserem Kanton.

Wir Grünliberalen lehnen darum eine Kürzung des Budgets ab.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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