Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt

Monat: Juni 2020

„Flexibler Kindergarteneintritt“

Vermerk Grosser Rat 24. Juni 2020. Zur Stellungnahme zur Motion hürdenfreier, flexibler Eintritt in den Kindergarten

Einige Kinder sind gerade 4 Jahre alt, wenn sie das erste Mal mit Leuchtstreifen und Znünitäschli in den Kindergarten marschieren.

Kinder, die aber zu früh in den Kindergarten eintreten, sind schnell überfordert. Das ist ein schlechter Einstieg in die Schullaufbahn und einige tragen die Reifeproblematik bis ans Ende ihrer obligatorischen Schulzeit mit.

Der Blick in die Zukunft, auf die Teenager-Jahre zeigt: «In der Pubertät sind die Unterschiede grundsätzlich schon gross. Wenn man dann noch ein Jahr jünger ist, hinkt man von der Entwicklung her je nach dem stark hinterher. Das kann sich negativ auf die soziale Integration auswirken»

Auch in der Berufswahlphase sind die Jugendlichen dann anstatt 14 Jahre, erst 13 Jahre alt. «Gerade bei Lehrbeginn merkt man das fehlende Jahr extrem», meinen einige Lehrmeister. Abgesehen davon, dass mit 13 Jahren der Prozess zur Entscheidungfindung und die Festlegung für einen bestimmten Beruf, generell sehr herausfordernd ist.

Warum also schon beim Kindergarteneintritt forcieren?

Basierend auf der sehr hohen Bewilligungsquote im Kanton Basel-Stadt bei den Anträgen zur Rückstellung des Kindergarteneintritt um ein Jahr, kann der Regierungsrat das Anliegen der Motion mit den Worten nachvollziehen:

„die Erziehungsberechtigten können effektiv in den meisten Fällen gut einschätzen, ob ihr Kind bereit ist, in den Kindergarten einzutreten“.

Trotzdem empfiehlt der Regierungsrat den hürdefreien, flexiblen Eintritt aufgrund der geschätzten Kosten, nur zu prüfen. 

Was aber kostet die Steuerzahler am Ende mehr? 

Die Ausgestaltung von Förderprogrammen während der Schullaufbahn und für die erschwerte Berufsplanung der Jugendlichen oder ein Jahr mehr Lebens- und Reifezeit vor dem Kindergarteneintritt?

Klar ist – durch die Flexibilisierung des Stichtags haben wir von Anfang an die Möglichkeit einen guten Schulstart zu ermöglichen. Dies wirkt sich auf die Schulkarriere der Kinder aus, aber auch auf ihre emotionale und soziale Reife – und ist somit auch für die Berufsplanung sinnvoll. 

Ich hoffe sehr darauf, dass eine Prüfung zu einer guten Lösung führt und das Wohl der Kinder und zukünftigen Jugendlichen im Zentrum stellt.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

Bericht Lehrstellensituation

Votum Sandra Bothe, Grosser Rat, 24. Juni 2020. Zum Bericht über die Lehrstellensituation und berufliche Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt

Es wird viel über den Stellenwert der Lehre diskutiert und warum der duale Bildungsweg nicht gleich nach Abschluss der Volksschule gewählt wird.

Ich finde ein Fokus sollte definitiv auch auf dem Zeitpunkt der Berufswahl gelegt werden und dass wegen der Stichtagverschiebung beim Schuleintritt in die Schullaufbahn, die Schüler- und Schülerinnen jünger sind wie vor Harmos.

Aus Sicht der Schüler- und Schülerinnen ist es in der 3. Sekundarschulklasse mit jungen 13 bis 14 Jahren eine grosse Herausforderung, sich auf die schulischen Leistungen für den Abschluss der Volkschule und gleichzeitig – auf die Berufswahl mit Schnupperlehren und anschliessender Lehrstellensuche zu konzentrieren.

Dieser Problematik sollte definitiv mehr Gewicht zugesprochen werden und man muss sich nicht wundern, dass die Massnahmen eben trotz der beruflichen Orientierung nicht greifen. Kommt dazu, dass die Lehrlinge im Durchschnitt bei Lehrantritt älter sind wie 17 Jahre, was darauf schliessen lässt, dass auch Lehrmeister, reife, altersmässig ältere Lehrlinge bevorzugen. 

Ich komme zum Schluss, dass deswegen dem Brückenangebot eine wesentliche Bedeutung bei der Ausbildung zukommen sollte. Dieses Zwischenjahr dient dazu den Jugendlichen die Zeit einzuräumen, die sie für ihre persönliche Entwicklung brauchen und während der obligatorischen Schulzeit nicht hatten.

Im Weiteren denke ich, ist festzuhalten, dass die berufliche Orientierung in der Schule und die Berufsberatung, die Schüler und Schülerinnen dahingehend informiert, dass die Lehre im kaufmännischen und Informatik Bereich entweder in einem Betrieb oder in Vollzeit an der Handelsmittelschule oder der Informatikmittelschule absolviert werden kann.

Direktübertritte aus der Volkschule in diese beiden vollschulischen Ausbildungswege der beruflichen Grundbildung sollten daher statistisch auch so aufgeführt werden. 

Hierzu ist kein Hinweis in der betreffenden Statistik «Wahl der Jugendlichen nach der Sekundarschule» im Bericht zu finden. Somit ist nicht klar, ob die Übertritte in die Handelsmittelschule und die Informatikmittelschule unter weiterführenden Schulen oder unter beruflicher Grundausbildung erfasst werden. Für die effektiven Zahlen über die Direktübertritte in weiterführende Schulen, ist dies aber definitiv wichtig zu vermerken, um ein echtes Bild über die Wahl der Schulabgänger nach der Sekundarschule zu erhalten.

Sandra Bothe-Wenk
Grossrätin Grünliberale Basel-Stadt
Wahlkreis Riehen

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